Verletzung des Amtsgeheimnis

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JUSLINE
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Verletzung des Amtsgeheimnis

Beitrag von JUSLINE » 26.12.2005, 23:18

In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung - anwesend war die Presse und ein Gemeindebürger - wurde ein Gemeinderat vom Bürgermeister vorgehalten, er soll seine Gemeindeschulden bezahlen. Der Bürgermeister dürfte dabei auf einen durch den Gemeindevorstand aufgehobenen Bescheid über Ergänzungsabgaben (Kanal- und Gemeindeleitungswassergesetz) angespielt haben.



Der Bescheid wurde wie vorher erwähnt,bereits aufgehoben. Der Gemeinderat hat bis auf eine ca drei Wochen fällige Gebühr nach einer Bauverhandlung keine Schulden bei der Gemeinde.



Liegt ein Vergehen wegen Verletzung des Amtsgeheimnis oder Amtsmißbrauch vor?

Genügt bereits eine öffentliche Anschuldigung für das Vergehen vor. Müssen bestimmte Schulden vorhanden sein, oder genügt bereits ein Rückstand der Gemeindeabgaben für die Verletzung des Amtsgeheimnis vor.



Bitte um rasche Antwort.

Danke



Leonardo




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