Mahngebühren gerechtfertig oder nicht?

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robson1311
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Mahngebühren gerechtfertig oder nicht?

Beitrag von robson1311 » 01.06.2015, 13:07

Hallo liebes Forum!

Ich habe für meine Frau in einer Online Apotheke rezeptfreie Medikamente im Wert von rund € 33,- bestellt und als Zahlungsart Rechnung über Billpay gewählt. Meine Frau war der Meinung ich hätte die Ware per online Banking bezahlt und entsorgte die Rechnung die dem Paket beigelegt war irrtümlich.
Am 18.05 erhielt ich dann per E-Mail eine Mahnung mit der Aufforderung, zitiere:

Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag von 43,97 EUR (Bestellwert 32,98 EUR zzgl. 10,99 EUR Mahngebühren) bis zum 28.05.2015 auf folgendes Konto: ....

Nach Abklärung mit meiner Gattin, dass der Betrag tatsächlich nicht beglichen wurde, entschieden wir uns nur den offenen Rechnungsbetrag, also ohne Mahnspesen sofort zu überweisen. Wir sind eigentlich der Meinung, dass zuerst eine kostenfreie Zahlungserinnerung geschickt werden sollte und nicht eine Mahnung mit völlig überzogenen Mahnspesen.

Tja, gestern kam dann die 2. Mahnung von Billpay.
Zitat:
Sie haben am 22.04.2015 bei sho......eke.at bestellt (Bestellnummer ??????????).

Wir bedanken uns für Ihre Zahlung in Höhe von 32,98 EUR.

Sie haben leider trotz unserer Zahlungserinnerung und der ersten Mahnung vom 18.05.2015 Ihre Rechnung noch immer nicht vollständig beglichen. Wir fordern Sie dringend auf, den ausstehenden Betrag in Höhe von 23,98 EUR (Bestellwert 32,98 EUR zzgl. 23,98 EUR Mahngebühren abzgl. 32,98 EUR bereits geleistete Zahlungen) bis zum 07.06.2015 auf folgendes Konto zu überweisen:
Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnung nur dann beglichen ist, wenn Ihre Zahlung auf das oben genannte Konto erfolgt.

Sollten wir bis zum 07.06.2015 auf dem genannten Konto keinen Zahlungseingang verzeichnen können, sehen wir uns gezwungen, die Forderung zur weiteren Geltendmachung unserem Inkasso-Partner zu übergeben. Bitte ersparen Sie sich und uns diesen Schritt, denn in einem solchen Fall droht die Meldung der negativen Zahlungserfahrung an unsere Auskunftei-Partner. Ferner können wir Ihnen dann bis auf Weiteres keine BillPay-Zahlung mehr anbieten. Vermeiden Sie diese Unannehmlichkeiten und weitere Verzugsschäden, indem Sie fristgerecht zahlen.

Ist dies denn alles rechtens? Wie sollen wir uns in diesem Fall verhalten?
Wir hoffen auf ein paar gute Tipps!
Vielen Dank einstweilen.



BatLB
Beiträge: 68
Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 01.06.2015, 15:24

In der Tat muss zuerst eine Zahlungserinnerung ankommen. Wenn sie diese nicht erhalten haben, schreiben sie das genau so zurück. Sie haben keine Zahlungserinnerung erhalten, damit ist auch die Erhebung der Mahngebühren nicht zulässig. Du kannst ja gerne anmerken dass du, falls von den Mahngebühren nicht abgesehen wird, einen Rechtsanwalt einschaltest.

http://www.mahngebuehren.net/bezahlen/

Ausserdem sind die Mahnspesen für 1. und 2. Mahnung VIEL zu hoch! Das würde ich mir nicht gefallen lassen , so schnell es geht einem Anwalt oder dem Konsumentenschutz vorlegen!

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 01.06.2015, 16:14

Der Link ist eine deutsche Seite.

Wenn die Rechnung fällig gestellt wurde, kann auch sofort Klage eingebracht werden. Der Gläubgiger muss nicht mahnen. Wenn er jedoch mahnt, schuldet der Schuldner die diesbezüglichen Kosten. Man könnte über die Höhe diskutieren, aber dem Grunde nach besteht der Anspruch zu Recht.

robson1311
Beiträge: 5
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Beitrag von robson1311 » 02.06.2015, 10:20

Erstmal danke für die Antworten.
Billpay ist eine deutsche Firma und auch diese Online-Apotheke dürfte in Deutschland ihren Sitz haben, somit wäre der Link vermutlich gar nicht so falsch.

Ok, jetzt gibt es hier zwei Meinungen. Wie sollte ich mich verhalten?
Danke

Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 04.06.2015, 21:43

...folgen Sie der Meinung von Herrn Neubauer, die sich auch mit meiner deckt.

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