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Brandschutzbestimmung in Kärnten für Schulen

Verfasst: 22.05.2015, 21:55
von heidla
Hallo,
wenn ich eine Schule nachträglich mit einem Lift adjustiere um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, müssen dann nicht für Rollstuhlfahrer Verweilräume errichtet werden um sie im Brandfall zu schützen?
lg
heidi :?:

Verfasst: 23.05.2015, 20:50
von Manannan
Verpflichtungen, zur Vorkehrungen für Rollstuhlfahrer zu treffen, ergeben sich lediglich aus § 7 Abs 3 der Kärntner Schulbauvorschriften. Die darin angeführten Verweise betreffen Normen, die nicht mehr gelten. Auch das Kärntner Aufzugsgesetz schreibt dahingehend nichts vor.
Möglich, dass es dahingehend Erlässe des Landes Kärnten gibt. Würde Ihnen daher empfehlen, sich direkt an die zuständige Stelle des Landes zu wenden.

Verfasst: 29.05.2015, 08:05
von heidla
Vielen Dank!!