Rechte und Pflichten von Servitut "Beansprucher" u

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andi133
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Registriert: 19.05.2015, 18:32

Rechte und Pflichten von Servitut "Beansprucher" u

Beitrag von andi133 » 19.05.2015, 18:52

Guten Abend,

Mich beschäftigt seit längerer Zeit eine Frage auf welche ich einfach keine Antwort finden kann.

Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Nun zur Sachlage:
Das Grundstück meines Opa ist mit einem Servitut belastet, welches Herr XY in Anspruch nehmen darf.
Herr XY ist berechtigt auf einer Weglänge von 25m das Grundstück zu überfahren um zu seinem Wohnhaus zu kommen.
Herr XY hat ein Tor an der Grundgrenze errichtet um sein Grundstück vor Wildtieren abzusichern.

Nun zu meiner Frage:
Herr XY Arbeitet in der Gastronomie und kommt die meiste Zeit erst nach 24:00 nach Hause. Um das Tor zu öffnen muss er nun jedesmal halten und aussteigen um das Tor zu öffnen. Dadurch fühlt sich mein Opa insofern belästigt da es seine Nachruhe stört.
der Gesetzestext hier zu lautet doch "der Inanspruchnehmer darf nur die geringst notwendige Störung verursachen" oder irgend wie so ähnlich.
Gibt es hierzu eine genauere Regelung?

Bzw. kennt ist jemand mit ähnlichen Beispielen betraut und kann sich noch erinnern wie dies dort gehand habt wurde?

Ich enthalte mich gezielt einer Persönlichen Meinung weil ich das ganze TamTam mittlerweile ziemlich übertrieben finde, jedoch würde mich ihre Meinung dazu sehr Interessieren.

Ich freue mich bereits auf Informative und spannende Antworten!

Liebe Güße
Andreas



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