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Ersitzung Grundstück

Verfasst: 12.05.2015, 19:08
von Elisandra
Mein Nachbar behauptet ein Stück meines Grundstückes ersessen zu haben.
Bei der Verhandlung hatte er einen neuen Schriftsatz mit, in dem behauptet wird, dass er mit mir Grund getauscht hätte, dass ich ihm das betreffende Grundstück überlassen hätte (er nennt sogar einen Zeugen).
Seit der letzten Verhandlung heißt es nun wieder, er hätte das Grundstück ersessen (keine Rede mehr von Grundstücktausch)

Kann er nach diesen unterschiedlichen Aussagen das Grundstück noch immer ersitzen? Von Gutgläubigkeit meine ich, kann man hier wohl nicht mehr sprechen.

Verfasst: 13.05.2015, 09:31
von BatLB
Hat er dieses Grundstück denn seit 30 Jahren durchgehend als "seins" genutzt? Wir haben da ja doch relativ wenig Informationen, um Ihnen weiterzuhelfen. Ihr Post klingt, als würde man in eine Unterhaltung einsteigen und mithören. Klären Sie uns genau über den Sachverhalt auf, um Ihnen helfen zu können !

Verfasst: 13.05.2015, 17:03
von Elisandra
Ich habe das Grundstück von meiner Mutter übernommen, die kurz darauf verstorben ist. Wollte einen Zaun zum Nachbarn errichten (er war damals seit 15 Jahre Besitzer des Nachbargrundstückes), wusste nicht genau wo die Grenze ist, habe daher den Nachbarn befragt, seinen Angaben geglaubt und den Zaun errichtet. Ca. 2 Jahre später wurde das Grundstück vermessen Lt. Vermessung gehören an der weitesten Stelle noch 4 m zu meinem Grundstück. Der Nachbar war mit dem Ergebnis nicht einverstanden. Ein Vermittlungsversuch vor Gericht ist damals gescheitert! Hatte damals nicht die finanziellen Möglichkeiten und um eine Klage vor Gericht einzubringen und aufgrund des Hinweises, dass ab dem Zeitpunkt der Vermessung das Grundstück nicht mehr ersessen werden kann, habe ich die Sache vorerst ruhen lassen. Inzwischen sind 25 Jahre vergangen und seit 2012 verhandeln wir.

Die Angaben des Nachbarn bei den Verhandlungen:
1. er hat das Grundstück ersessen
2. er hat mir für das betreffende Grundstück ein anderes gegeben
3. wieder: er hat das Grundstück ersessen
Kann man denn ein Grundstück gutgläubig ersitzen wenn man schon einmal behauptet hat, eben für dieses Grundstück ein anderes getauscht zu haben?

Verfasst: 13.05.2015, 17:35
von BatLB
Hallo!

Die Frist, Grund zu "ersitzen" liegt wohl bei 30 Jahren.
Das Sie 25 Jahre auf die 4 Meter verzichtet haben ist schon auffallend !

Im Prinzip ist ihr Grund und Boden auch ihr Grund und Boden. Natürlich kann der Nachbar versuchen, vor Gericht den Grund als "ersessen" zugesprochen zu bekommen. Gibt es denn momentan einen Prozess ?

Verfasst: 13.05.2015, 20:32
von Elisandra
Nach der Vermessung wusste mein Nachbar ja offiziell, dass die Grenze nicht so verläuft wie er meint - also fällt die Gutgläubigkeit ja weg - also kann er das Grundstück ja nicht mehr ersitzen. Deshalb auch die lange Zeit in der nichts passiert ist.
Meine 4 m konnte ich nicht mehr besuchen, da ist und war ja der Zaun inzwischen.

Verfasst: 13.05.2015, 23:05
von rosenrot
Hallo!

Ich weiß ja nicht, ob Sie jetzt einen Rechtsanwalt haben oder nicht?
Ich würde mich, wenn ich mir keinen Rechtsanwalt leisten könnte, beim Bezirksgericht auf jeden Fall eine persönliche Rechtsberatung einholen, die Ihnen auch nichts kostet.
Denn soviel ich weiß, stimmt dass mit der Ersessenheit nach dreißig Jahren nur dann, wenn dass der Nachbar auch mit Dokumenten eindeutig beweisen kann und wenn Sie ihm vor Ablauf dieser Zeit nicht irgendwann einmal einen Eingeschrieben Brief geschickt haben, dass er es unterlassen soll, Ihr Grundstücksteil (wie groß auch immer) zu betreten.
Denn mit so einem Brief von Ihnen, wird soviel ich weiß die Gefahr einer Ersessenheit sofort unterbrochen..... Bitte Rechtsanwalt fragen.

Ich würde auch in das Grundbuch vom Nachbar schauen, in dem Sie dann auch sehen, ob "ein Teil Ihres Grundstücks" ??? bei ihm auch tatsächlich eingetragen ist, oder nicht. Würde mich aber sehr wundern, so wie der drauf ist......
Ich würde auch mein eigenes Grundbuch ganz genau durchschauen und schauen, was da genau drinnen steht.

Denn es ist ja auch so dass, wenn Ihr Grundstück nach der Vermessung die ja scheinbar noch nicht amtlich abgeschlossen ist und sozusagen in der Luft hängt, nur im Grundsteuerkataster steht, dann kann der Nachbar noch immer "Probleme" machen.
Das ist zwar ein vollkommener Unsinn, aber man kann sich seine Nachbarn eben nicht aussuchen.
Richtig Ruhe haben Sie erst dann, wenn Ihr vermessenes Grundstück auch in den Grenzkataster umgewandelt worden ist.
DAS hält dann für ewig und gilt auch für Ihre Rechtsnachfolger.

Also, noch einmal ein guter Rat, von mir mit ähnlichen Erfahrungen:
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt der sich in dem Fach sehr gut auskennt beraten und nehmen Sie alle Unterlagen die Sie haben gleich mit.
Machen Sie nicht die Augen zu und warten Sie vor allem in Ihrem eigenen Interesse NICHT mehr länger mehr ab.
Viel Glück!

Verfasst: 18.05.2015, 15:04
von Manannan
Ich würde Ihnen zu einer Eigentumsfreiheitsklage raten zumal Ihren Ausführungen zu Folge ein tatsächlich unberechtigter Eingriff durch verbotene bzw unerlaubte Eigenmacht Ihres Nachbarn vorliegen dürfte.

Die Beweiswürdigung - ob eine unerlaubte Eigenmacht vorliegt - obliegt dann dem erkennenden Richter.