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Modellflugplatz versus STVO

Verfasst: 08.05.2015, 11:53
von RCFACTOR
Hallo Community!

In einem Schreiben unserer Gemeinde wurde uns bzgl. der Verwendung eines privaten Grundstückes mit angrenzender Gemeindestraße als Start- und Landeplatz für Modellflugzeuge folgendes mitgeteilt:

Zitat: "Im Bereich der Gemeindestraße muss gemäß der Straßenverkehrsordnung das Straßenprofil in einer Höhe von 5,00 Meter (Einflugschneise) für den Straßenverkehr frei bleiben." Zitat Ende

Ich kann diesebezüglich keinen Hinweis in der STVO idF BGBl I 2010/116 finden. Auf welchen Text bzw. Paragraphen bezieht sich diese Aussage ? Ist diese Aussage der Gemeinde korrekt?

Vielen Dank für Euro Infos!
Karl-Heinz

Verfasst: 09.05.2015, 10:50
von Manannan
Die Bestimmung findet sich in § 82 Abs 5 StVO, wonach die Behörde die Bewilligung zur Nutzung des über der Straße befindlichen Luftraumes von bestimmte Auflagen abhängig machen kann.

Verfasst: 11.05.2015, 09:19
von RCFACTOR
Danke für die Antwort!