Hallo Community!
In einem Schreiben unserer Gemeinde wurde uns bzgl. der Verwendung eines privaten Grundstückes mit angrenzender Gemeindestraße als Start- und Landeplatz für Modellflugzeuge folgendes mitgeteilt:
Zitat: "Im Bereich der Gemeindestraße muss gemäß der Straßenverkehrsordnung das Straßenprofil in einer Höhe von 5,00 Meter (Einflugschneise) für den Straßenverkehr frei bleiben." Zitat Ende
Ich kann diesebezüglich keinen Hinweis in der STVO idF BGBl I 2010/116 finden. Auf welchen Text bzw. Paragraphen bezieht sich diese Aussage ? Ist diese Aussage der Gemeinde korrekt?
Vielen Dank für Euro Infos!
Karl-Heinz
Modellflugplatz versus STVO
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