Beihilfe zu einer Straftat?

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Skywalker0707
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Registriert: 23.04.2015, 21:11

Beihilfe zu einer Straftat?

Beitrag von Skywalker0707 » 23.04.2015, 21:31

Hallo zusammen,

Cannabis ist in Österreich illegal. Dennoch kann man alles kaufen was zum Anbau der Pflanzen nötig ist. Bei gewissen Läden die man ganz offiziell im Internet findet sogar das Saatgut oder fertig angezüchtete Pflanzen. Die Sortenauswahl ist vielfältig und alle Sorten sind hoch THC haltig, eben kein Nutzhanf zum herstellen von Naturfasern.
Also fertig vorgezüchtete Pflanzen kaufen darf man??? Und dann? Gehen die Behörden davon aus das man eben diese dann zu Hause entsorgt? Es ist doch logisch das man daraus Gras gewinnen will um es zu rauchen! Wenn man als nichtwissender EU Bürger in dieses Land kommt, denkt man doch es sei OK sich seine Pflanzen zu züchten. Schließlich gibt es ja alles dafür zu kaufen. Und dann steht doch die Kripo vor der Tür. Neben Gefängnis oder Geldstrafen steht noch der Führerschein auf dem Spiel, man wird behandelt wie ein Schwerverbrecher.
Wenn es doch so strafbar ist, warum stellt die Polizei nicht einen Streifenwagen vor die Tür solcher Läden? Oder schließt sie gleich? Wenn sie es nicht tut, erleichtert sie einem damit eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit ebenso Strafbar oder nicht?

§ 7 VStG
Wer vorsätzlich veranlaßt, daß ein anderer eine Verwaltungsübertretung begeht, oder wer vorsätzlich einem anderen die Begehung einer Verwaltungsübertretung erleichtert, unterliegt der auf diese Übertretung gesetzten Strafe, und zwar auch dann, wenn der unmittelbare Täter selbst nicht strafbar ist.

Würde gerne eure Meinung dazu wissen. Danke im Voraus!



schanzenpeter
Beiträge: 414
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Hanfanbau legal

Beitrag von schanzenpeter » 25.04.2015, 16:17

Cannabis ist eine Zierpflanze mit sehr hübschem Wuchs und wird auch als solche gezüchtet. Es ist nicht selbstverständlich, dass man daraus Suchtgift gewinnen will. Da Stängel, Wurzeln und Blätter nicht zur Herstellung von Suchtgift geeignet ist, ist dieser Anbau auch legal. Das Zuchtziel, Sorten mit äußerst geringen THC-Gehalt wurde bereits erreicht, daher sind diese Sorten nicht zur Herstellung von THC geeignet.
Lediglich zum Blühen bringen darf man ihn nicht. Das ist verboten und kann sehr empfindliche Strafen bringen.

BatLB
Beiträge: 68
Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 27.04.2015, 11:43

" Es ist doch logisch das man daraus Gras gewinnen will um es zu rauchen!"

Ich kauf mir keine Palme, um Kokosmilch zu gewinnen. Diese Aussage ist ein Witz.

Nur weil man die Bestandteile einer Bombe im Laden kaufen kann, darf man trotzdem keine Bombe bauen.

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