Basketballspielen durch Kinder in Wohnstraße

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MiA
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Basketballspielen durch Kinder in Wohnstraße

Beitrag von MiA » 22.04.2015, 23:24

Guten Tag,
ich habe bitte eine Laien-Anfrage bzgl eines Themas, das dzt die ganze Familie beschäftigt. Ich möchte die Sachlage etwas ausführlicher schildern (auch um zu zeigen, dass wir keine unbändigen Unmenschen sind) und stelle dann einige konkretere rechtliche Fragen, wobei ich versuche mit Fettdruck den Überblick bzw. das Lesen etwas zu erleichtern. Es tut mir sehr leid, wenn der Text lang wird, aber ich beherrsche Kurzversionen, wie sie v.a. in elektronischen Medien meist vorherrschen, leider nicht. ;-)

SACHVERHALT:

Wir wohnen in in einer Wohnstraße (kurze Sackgasse), haben 2 Kinder (12 und 9 Jahre) und haben vor ca. 1 Jahr vor unserem Haus (Doppelhaushälfte) einen Basketballkorb in "Kinderhöhe" montiert, wo die Kinder unregelmäßig immer wieder (teils auch mit mir oder auch Freunden der Kinder) mit den üblichen Begleit-Geräuschen spielen.
In unserer Straße arbeiten einige Leute zuhause (vielleicht ist das ja wichtig und kann definieren, welche Art Wohngegend hier ist. Es handelt sich um eine Fußpflegerin, eine Floristin, zwei Selbständige und im Haus gegenüber finden im Keller Nachhilfestunden statt.)

Das Basketballspielen führt leider zu Problemen mit dem Nachbarn von gegenüber (andere haben sich bisher nicht bei uns beschwert). Dieser hat bereits mehrmals meinen 9jährigen Sohn beim Basketballspielen angesprochen und u.a. gemeint, dass die Kinder nicht spielen sollen. Weitere Wünsche waren u.a. "nicht so laut", dann mal "nicht so aggressiv" (auch mir wurde vorgeworfen, dass ich aggressiv spiele), dann "woanders/weiter hinten in der Straße"... Mir gegenüber meinte er sogar, die Kinder sollten bei einem - ebenfalls privaten - Korb (in Erwachsenenhöhe) in der Nähe spielen, weniger als 10m von einer normal befahrenen Straße entfernt, auf welche der Ball – erwiesenermaßen - ständig rollt. Oder wir sollten unseren Korb quasi ums Eck auf einem stark befahrenen öffentlichen Parkplatz aufstellen und die Kinder sollten dort spielen, …

Der Ball fiel übrigens außer heute niemals in den anderen Garten (und auch heute kam dabei nichts zu Schaden und mein Sohn hat gewartet, bis jemand von selbst zum Tor kam und hat dann nett um den Ball gefragt und gesagt, sie werden in Zukunft besser aufpassen.)

Mein Mann hat auf einige solche Ansagen den Kindern gegenüber bereits zwei Mal mit dem Nachbarn gesprochen (und ich ein 3.Mal) und er hat dabei u.a. auch einige Zugeständnisse unsererseits gemacht, was leider nicht zu weniger „Gestänkere“ den Kindern gegenüber geführt hat. Mein Mann hat gesagt (und wir haben uns immer daran gehalten), dass die Kinder zu bestimmten Zeiten nicht mehr spielen werden (nicht vor 9.30h, nicht zwischen 11.30 - 14.30h und ab 19h) und dass nur noch 1 Ball verwendet wird, statt teils mehrere gleichzeitig.

Außerdem hat er versprochen, dass die Kinder nicht auf das Haus der Nachbarn oder deren Garage schießen werden. – Was völlig selbstverständlich ist, unsere Kinder laut zahlreicher Befragungen auch nie getan haben und tun würden (was ich bzgl. Besucherkindern nicht garantieren kann), während der Nachbar Derartiges aber unseren Kindern in 1 Fall vorwirft. - Dass es irgendwann einmal einen Schuss gegen das Tor gegeben hätte (was angeblich auch jemand gesehen hat) wodurch eine teure Reparatur des Tores verursacht wurde. (Ich habe im letzten Gespräch allerdings angemerkt, dass es doch selbstverständlich gewesen wäre, dass solche Kosten von der Haftpflicht-/Haushalts-Versicherung der Eltern der verursachenden Kinder übernommen worden wären, aber dass das nur möglich sei, wenn man auch zeitnah davon erfährt und dann mit den Eltern aller an diesem Tag anwesenden Kinder reden kann…). Der Ball der Kinder ist allerdings selten die kurze Einfahrt bis zur Garage des Nachbarn gerollt, wenn er nicht rechtzeitig erwischt wurde. Außerdem hat einige Zeit lang auch ab und zu ein 15Jähriger, der auch in unserer Straße wohnt, bei unserem Korb gespielt, vielleicht hat auch dieser absichtlich gegen die Garage geschossen.

Soviel zur Sachlage.


FRAGEN:

Meine rechtlichen Fragen gehen nun in die Richtung, ob das Basketballspielen von Kindern und Jugendlichen in einer Wohnstraße direkt vor dem eigenen Haus (allerdings Miethaus) in Österreich nun prinzipiell eh erlaubt ist, oder etwa nicht.
Soviel meine Recherche ergeben hat, kann man da eigentlich nichts dagegen sagen/tun und ist es auch ohne Genehmigung, etc. möglich, einen Korb – also ein Spielgerät - aufzustellen und auch mit Besucherkindern dort zu spielen. In Deutschland bekommt man angeblich vor Gericht quasi nie mehr Recht wg. des Lärms (auch ball-)spielender Kinder. (Quelle für diesen Absatz: Artikel eines Juristen unter http://www.oif.ac.at/service/zeitschrif ... sh=bf41e )

Ich habe auch ein OGH-Urteil aus dem Jahr 1997 gefunden (https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... Z0000_000 ), aber ich weiß leider nicht, ob das heute noch immer alles so gesehen wird und die Fälle wirklich vergleichbar sind.

Falls es aber – wie ich denke – prinzipiell erlaubt ist, dass die Kinder (und auch manchmal ich :-) ) draußen Basketball spielen, an welche Ruhezeiten müssen die Kinder sich „offiziell“ von Rechts wegen in Österreich halten beim Spielen auf der Wohnstraße? Und gelten für mich andere Zeiten? (wenn ich mit den Kinder spiele oder auch mal allein. Darf ich alleine überhaupt spielen?)?
- Das „bis 19h“ ist im Sommer, wenn es tagsüber immer zu heiß ist, schon eine heftige Einschränkung, wodurch in D bzgl eines Spielplatzes mit ebensolcher Argumentation eine frühe abendliche Einschränkung nicht durchging.
Ebenso ist eine Mittagspause, falls diese nicht rechtlich haltbar ist, für Kinder unnötig hart (die Kinder könnten grade zwischen Schule und Hausübungen/Lernen Bewegung, Frischluft und „Auspowern“ sehr gut brauchen!). Lt. http://www.t-online.de/eltern/erziehung ... n-.html haben „Die meisten Gerichte […] befunden, dass es eine „unbilligende Einschränkung“, insbesondere im Winter, sei, die Mittagszeit und den Sonntag vom Spielen auszuschließen.“ – allerdings in D. Wie ist das bei uns?
Erst ab 9.30h zu spielen ist übrigens meist problemlos machbar, aber meines Erachtens auch rechtlich keine relevante Zeit, oder?
Was ist mit Sonn- und Feiertagen? Gelten da für Kinder in Wohnstraßen in Ö andere Zeiten als wochentags?

Anscheinend gilt was „Lärm“ betrifft auch nicht das Empfinden einer einzelnen empfindlichen Person. Und so würde ich diesen Nachbarn schon einstufen. Höchstwahrscheinlich kommen die Beschwerden bei der Gemeinde gegen den in unmittelbarer Nähe gelegenen Eislaufplatz auch vom selben Haus (ich meine so etwas gehört zu haben), während sonst keiner ein Problem hat. Nützt uns das evt. irgendwas?

Stimmt es, dass in einem derartigen Fall (Wohnstraße, Kinder) auch keine Dezibelmessungen zulässig sind, weil es um keine betriebliche Immission, etc. geht?

Und kann der Nachbar uns vorschreiben, ob die Kinder mit einem oder mehreren Bällen spielen?
– Das Problem ist nämlich, dass man mit 1 Ball nur sinnvoll und „alle beschäftigend“ spielen kann, wenn man 2 Mannschaften bilden kann, was aber erst ab 4 Spielern geht (manchmal sind es so viele Kinder, meist nicht, und selten 6 Personen, inkl. mir). - Daher wird mit 2 oder 3 Kindern oder manchmal auch mit mir oft so gespielt, dass jeder versucht mit je einem Ball zur selben Zeit mehr Körbe zu schießen als die anderen….

Ich protokolliere seit kurzem die Spiel-Zeiten, an denen de facto gespielt wird, weil ich spontan zum Nachbarn gesagt habe, dass es ja in Wirklichkeit nichtmal um viel Zeit geht. Ich habe durchschnittlich auf max. ½ Stunde pro Tag geschätzt, v.a. wenn man den Winter auch noch abzieht, wo so gut wie nie gespielt wird (worauf der Nachbar gesagt hat, das sei ja auch keine Wintersportart. Aber kann man den Kindern im Winter etwa verbieten, draußen Ball zu spielen?).

Bis heute war sogar eine ganze Woche keine Minute Basketball, und heute insges. 45 Min. (auf 2 Etappen. - Einmal die Große mit 2 Freundinnen, einmal der Sohn mit Freund). In den letzten 10 Tagen kam es so (allerdings mit sehr eingeschüchterten Kindern) zu durchschnittlich 10 Min. pro Tag. Es gibt immer wieder einige Tage völlig ohne, dann ist es vielleicht mal 1 Stunde, dann vielleicht paar Tage hintereinander je ½ Stunde, etc. Ich weiß nicht, wie oft es mal über 1 Stunde war, aber das Protokoll ab jetzt wird es zeigen. Es geht ja evt. auch um die Dauer der Lärmbelästigung, aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass diese hier gravierend ist.
Gibt es (im Rahmen der „erlaubten Zeit“) eine Dauer, die nicht mehr zumutbar wäre?


Ab welchem Alter wäre/wird das Besprochene anders und wie anders wäre es ab dann?

Und meine letzte Frage: ist es eigentlich zulässig, dass der Nachbar immer wieder die spielenden Kinder anspricht und ermahnt (wobei diese dadurch natürlich eingeschüchtert werden, denn das bewirkt so ein Angesprochen-Werden automatisch), statt (nur) mit den Eltern zu sprechen? Ich habe mal irgendwas gelesen, dass (lt. deutschem Recht, glaube ich) nur mit den Eltern gesprochen werden darf/soll oder so ähnlich….

Wir lehren unsere Kinder übrigens durchaus sehr viel Rücksichtnahme auf andere (wesentlich mehr als bei vielen anderen), Höflichkeit, etc., aber im Falle des Nachbarn und des Basketball-Spielens fühlen wir uns irgendwie ziemlich zu Unrecht gegängelt. Ich möchte mich durchaus korrekt und im Sinne einer halbwegs guten Nachbarschaft verhalten, aber ich möchte meine Kinder einfach nicht so stark einschränken, wenn es gar nicht nötig ist. Und wo wir im Recht sind, möchte ich gerne dass die Kinder auch ohne Angst vor Ermahnungen draußen spielen können statt nur vor digitalen Medien zu sitzen wie viele andere als Haupt-Freizeitbeschäftigung.

Es wäre sehr nett, wenn ich trotz der epischen Länge meines Textes einige möglichst fundierte Antworten bezüglich dieser Sachlage bekommen könnte!

MiA



MiA
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Beitrag von MiA » 22.04.2015, 23:24

na toll, der Text ging nicht mit...
ich versuche es nochmal...

MiA
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Beitrag von MiA » 22.04.2015, 23:25

Guten Tag,
ich habe bitte eine Laien-Anfrage bzgl eines Themas, das dzt die ganze Familie beschäftigt. Ich möchte die Sachlage etwas ausführlicher schildern (auch um zu zeigen, dass wir keine unbändigen Unmenschen sind) und stelle dann einige konkretere rechtliche Fragen, wobei ich versuche mit Fettdruck den Überblick bzw. das Lesen etwas zu erleichtern. Es tut mir sehr leid, wenn der Text lang wird, aber ich beherrsche Kurzversionen, wie sie v.a. in elektronischen Medien meist vorherrschen, leider nicht. ;-)

SACHVERHALT:

Wir wohnen in in einer Wohnstraße (kurze Sackgasse), haben 2 Kinder (12 und 9 Jahre) und haben vor ca. 1 Jahr vor unserem Haus (Doppelhaushälfte) einen Basketballkorb in "Kinderhöhe" montiert, wo die Kinder unregelmäßig immer wieder (teils auch mit mir oder auch Freunden der Kinder) mit den üblichen Begleit-Geräuschen spielen.
In unserer Straße arbeiten einige Leute zuhause (vielleicht ist das ja wichtig und kann definieren, welche Art Wohngegend hier ist. Es handelt sich um eine Fußpflegerin, eine Floristin, zwei Selbständige und im Haus gegenüber finden im Keller Nachhilfestunden statt.)

Das Basketballspielen führt leider zu Problemen mit dem Nachbarn von gegenüber (andere haben sich bisher nicht bei uns beschwert). Dieser hat bereits mehrmals meinen 9jährigen Sohn beim Basketballspielen angesprochen und u.a. gemeint, dass die Kinder nicht spielen sollen. Weitere Wünsche waren u.a. "nicht so laut", dann mal "nicht so aggressiv" (auch mir wurde vorgeworfen, dass ich aggressiv spiele), dann "woanders/weiter hinten in der Straße"... Mir gegenüber meinte er sogar, die Kinder sollten bei einem - ebenfalls privaten - Korb (in Erwachsenenhöhe) in der Nähe spielen, weniger als 10m von einer normal befahrenen Straße entfernt, auf welche der Ball – erwiesenermaßen - ständig rollt. Oder wir sollten unseren Korb quasi ums Eck auf einem stark befahrenen öffentlichen Parkplatz aufstellen und die Kinder sollten dort spielen, …

Der Ball fiel übrigens außer heute niemals in den anderen Garten (und auch heute kam dabei nichts zu Schaden und mein Sohn hat gewartet, bis jemand von selbst zum Tor kam und hat dann nett um den Ball gefragt und gesagt, sie werden in Zukunft besser aufpassen.)

Mein Mann hat auf einige solche Ansagen den Kindern gegenüber bereits zwei Mal mit dem Nachbarn gesprochen (und ich ein 3.Mal) und er hat dabei u.a. auch einige Zugeständnisse unsererseits gemacht, was leider nicht zu weniger „Gestänkere“ den Kindern gegenüber geführt hat. Mein Mann hat gesagt (und wir haben uns immer daran gehalten), dass die Kinder zu bestimmten Zeiten nicht mehr spielen werden (nicht vor 9.30h, nicht zwischen 11.30 - 14.30h und ab 19h) und dass nur noch 1 Ball verwendet wird, statt teils mehrere gleichzeitig.

Außerdem hat er versprochen, dass die Kinder nicht auf das Haus der Nachbarn oder deren Garage schießen werden. – Was völlig selbstverständlich ist, unsere Kinder laut zahlreicher Befragungen auch nie getan haben und tun würden (was ich bzgl. Besucherkindern nicht garantieren kann), während der Nachbar Derartiges aber unseren Kindern in 1 Fall vorwirft. - Dass es irgendwann einmal einen Schuss gegen das Tor gegeben hätte (was angeblich auch jemand gesehen hat) wodurch eine teure Reparatur des Tores verursacht wurde. (Ich habe im letzten Gespräch allerdings angemerkt, dass es doch selbstverständlich gewesen wäre, dass solche Kosten von der Haftpflicht-/Haushalts-Versicherung der Eltern der verursachenden Kinder übernommen worden wären, aber dass das nur möglich sei, wenn man auch zeitnah davon erfährt und dann mit den Eltern aller an diesem Tag anwesenden Kinder reden kann…). Der Ball der Kinder ist allerdings selten die kurze Einfahrt bis zur Garage des Nachbarn gerollt, wenn er nicht rechtzeitig erwischt wurde. Außerdem hat einige Zeit lang auch ab und zu ein 15Jähriger, der auch in unserer Straße wohnt, bei unserem Korb gespielt, vielleicht hat auch dieser absichtlich gegen die Garage geschossen.

Soviel zur Sachlage.


(Fortsetzung folgt)

MiA
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Beitrag von MiA » 22.04.2015, 23:32

(na toll, jetzt kann ich meine konkreten Fragen hier nicht reinkriegen, auch wenn ich sie völlig kürze. - kürzer als der Text von vorhin.... ich versuche es aber noch weiter)

MiA
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Beitrag von MiA » 22.04.2015, 23:41

FRAGEN (1):

Meine rechtlichen Fragen gehen nun in die Richtung, ob das Basketballspielen von Kindern und Jugendlichen in einer Wohnstraße direkt vor dem eigenen Haus (allerdings Miethaus) in Österreich nun prinzipiell eh erlaubt ist, oder etwa nicht.
Soviel meine Recherche ergeben hat, kann man da eigentlich nichts dagegen sagen/tun und ist es auch ohne Genehmigung, etc. möglich, einen Korb – also ein Spielgerät - aufzustellen und auch mit Besucherkindern dort zu spielen. In Deutschland bekommt man angeblich vor Gericht quasi nie mehr Recht wg. des Lärms (auch ball-)spielender Kinder. (Quelle für diesen Absatz: Artikel eines Juristen unter http://www.oif.ac.at/service/zeitschrif ... Hash=bf41e )

Ich habe auch ein OGH-Urteil aus dem Jahr 1997 gefunden (https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 7Z0000_000 ), aber ich weiß leider nicht, ob das heute noch immer alles so gesehen wird und die Fälle wirklich vergleichbar sind.


Falls es aber – wie ich denke – prinzipiell erlaubt ist, dass die Kinder (und auch manchmal ich :-) ) draußen Basketball spielen, an welche Ruhezeiten müssen die Kinder sich „offiziell“ von Rechts wegen in Österreich halten beim Spielen auf der Wohnstraße? Und gelten für mich andere Zeiten? (wenn ich mit den Kinder spiele oder auch mal allein. Darf ich alleine überhaupt spielen?)?
- Das „bis 19h“ ist im Sommer, wenn es tagsüber immer zu heiß ist, schon eine heftige Einschränkung, wodurch in D bzgl eines Spielplatzes mit ebensolcher Argumentation eine frühe abendliche Einschränkung nicht durchging.
Ebenso ist eine Mittagspause, falls diese nicht rechtlich haltbar ist, für Kinder unnötig hart (die Kinder könnten grade zwischen Schule und Hausübungen/Lernen Bewegung, Frischluft und „Auspowern“ sehr gut brauchen!). Lt. http://www.t-online.de/eltern/erziehung ... hmen-.html haben „Die meisten Gerichte […] befunden, dass es eine „unbilligende Einschränkung“, insbesondere im Winter, sei, die Mittagszeit und den Sonntag vom Spielen auszuschließen.“ – allerdings in D. Wie ist das bei uns?
Erst ab 9.30h zu spielen ist übrigens meist problemlos machbar, aber meines Erachtens auch rechtlich keine relevante Zeit, oder?
Was ist mit Sonn- und Feiertagen? Gelten da für Kinder in Wohnstraßen in Ö andere Zeiten als wochentags?

(Fortsetzung folgt)

MiA
Beiträge: 7
Registriert: 22.04.2015, 13:09

Beitrag von MiA » 22.04.2015, 23:46

FRAGEN (2):

Anscheinend gilt was „Lärm“ betrifft auch nicht das Empfinden einer einzelnen empfindlichen Person. Und so würde ich diesen Nachbarn schon einstufen. Höchstwahrscheinlich kommen die Beschwerden bei der Gemeinde gegen den in unmittelbarer Nähe gelegenen Eislaufplatz auch vom selben Haus (ich meine so etwas gehört zu haben), während sonst keiner ein Problem hat. Nützt uns das evt. irgendwas?

Stimmt es, dass in einem derartigen Fall (Wohnstraße, Kinder) auch keine Dezibelmessungen zulässig sind, weil es um keine betriebliche Immission, etc. geht?

Und kann der Nachbar uns vorschreiben, ob die Kinder mit einem oder mehreren Bällen spielen?
– Das Problem ist nämlich, dass man mit 1 Ball nur sinnvoll und „alle beschäftigend“ spielen kann, wenn man 2 Mannschaften bilden kann, was aber erst ab 4 Spielern geht (manchmal sind es so viele Kinder, meist nicht, und selten 6 Personen, inkl. mir). - Daher wird mit 2 oder 3 Kindern oder manchmal auch mit mir oft so gespielt, dass jeder versucht mit je einem Ball zur selben Zeit mehr Körbe zu schießen als die anderen….

Ich protokolliere seit kurzem die Spiel-Zeiten, an denen de facto gespielt wird, weil ich spontan zum Nachbarn gesagt habe, dass es ja in Wirklichkeit nichtmal um viel Zeit geht. Ich habe durchschnittlich auf max. ½ Stunde pro Tag geschätzt, v.a. wenn man den Winter auch noch abzieht, wo so gut wie nie gespielt wird (worauf der Nachbar gesagt hat, das sei ja auch keine Wintersportart. Aber kann man den Kindern im Winter etwa verbieten, draußen Ball zu spielen?).
Bis heute war sogar eine ganze Woche keine Minute Basketball, und heute insges. 45 Min. (auf 2 Etappen. - Einmal die Große mit 2 Freundinnen, einmal der Sohn mit Freund). In den letzten 10 Tagen kam es so (allerdings mit sehr eingeschüchterten Kindern) zu durchschnittlich 10 Min. pro Tag. Es gibt immer wieder einige Tage völlig ohne, dann ist es vielleicht mal 1 Stunde, dann vielleicht paar Tage hintereinander je ½ Stunde, etc. Ich weiß nicht, wie oft es mal über 1 Stunde war, aber das Protokoll ab jetzt wird es zeigen. Es geht ja evt. auch um die Dauer der Lärmbelästigung, aber ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass diese hier gravierend ist.
Gibt es (im Rahmen der „erlaubten Zeit“) eine Dauer, die nicht mehr zumutbar wäre?


Ab welchem Alter wäre/wird das Besprochene anders und wie anders wäre es ab dann?

Und meine letzte Frage: ist es eigentlich zulässig, dass der Nachbar immer wieder die spielenden Kinder anspricht und ermahnt (wobei diese dadurch natürlich eingeschüchtert werden, denn das bewirkt so ein Angesprochen-Werden automatisch), statt (nur) mit den Eltern zu sprechen? Ich habe mal irgendwas gelesen, dass (lt. deutschem Recht, glaube ich) nur mit den Eltern gesprochen werden darf/soll oder so ähnlich….

Wir lehren unsere Kinder übrigens durchaus sehr viel Rücksichtnahme auf andere (wesentlich mehr als bei vielen anderen), Höflichkeit, etc., aber im Falle des Nachbarn und des Basketball-Spielens fühlen wir uns irgendwie ziemlich zu Unrecht gegängelt. Ich möchte mich durchaus korrekt und im Sinne einer halbwegs guten Nachbarschaft verhalten, aber ich möchte meine Kinder einfach nicht so stark einschränken, wenn es gar nicht nötig ist. Und wo wir im Recht sind, möchte ich gerne dass die Kinder auch ohne Angst vor Ermahnungen draußen spielen können statt nur vor digitalen Medien zu sitzen wie viele andere als Haupt-Freizeitbeschäftigung.

Es wäre sehr nett, wenn ich trotz der epischen Länge meines Textes einige möglichst fundierte Antworten bezüglich dieser Sachlage bekommen könnte! ;-)

MiA

lexlegis
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Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 23.04.2015, 01:47

Zum Spielen auf der Straße:

In einer durch Verordnung erlassenen Wohnstraße ist das Spielen und Betreten der Fahrbahn erlaubt (§ 76b Abs 2 StVO). Handelt es sich also um eine solch echte Wohnstraße sehe ich kein Problem zwecks des Korbes.

An Ihrem Haus (Ihr Eigentum) können Sie so viele Körbe anbringen wie Sie möchten. Bei einem Miethaus hingegen müssen Sie auf Adäquanz achten. Gegen einen einzigen Korb kann der Vermieter jedoch nichts ausrichten, so etwas muss er tolerieren, sowie Bohrlöcher in der Wand um Regale und andere Dinge aufzuhängen.

Zum Lärm:

Es kommt auf die Empfindsamkeit eines mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Durchschnittsmenschen an. Auf eine Person, die sehr kleinlich und besonders empfindlich gegenüber Lärm ist, wird keine Rücksicht genommen.

Im Gemeindeblatt wird grundsätzlich kundgemacht, wann lärmerregende Tätigkeiten, wie rasenmähen und andere Gartenarbeiten zulässig sind.

Basketballspielen kann durchaus einen beträchtlichen und unangenehmen Lärm verursachen, da der Aufprall des Balles auf den Boden ein intensives Geräusch verursacht, das vermutlich von einer Hauswand zur anderen hallt. Um ein friedvolles und ruhiges Zusammenleben in der Nachbarschaft zu garantieren, ist es sinnvoll Spielzeiten einzuhalten. Hierbei kann man sich, wie Sie es richtig gemacht haben, absprechen. In diesem Fall haben die Nachbarn das Spielen zu den Spielzeiten zu tolerieren, auch wenn es hin und wieder einmal einen lauten Aufschrei gibt. Es liegt in der Natur eines Kindes beim Spielen laut zu sein und auch hin und wieder zu schreien. Das Gesetz spricht hier vom ortsüblichen Maß an Immissionen (§ 364 Abs 2 ABGB). Solange also nicht permanent gespielt und geschrien wird, sollte es funktionieren, dass Sie, Ihre Kinder und deren Freunde zu den vereinbarten Spielzeiten Körbe werfen. Selbstverständlich dürfen Sie auch alleine spielen.

Die Ruhezeiten zwecks Lärmerregung ändern sich nicht aufgrund des Alters einer Person. Das wäre eine Frage der Schutzbedürftigkeit des Kindes (Jugendschutzgesetz) und eine Frage der Erziehung der Eltern, zum Beispiel bis wann ein Kind auf bleiben und spielen darf. Sie können auch mit 80 Jahren noch Körbe werfen, wenn es Ihnen Spaß macht.

Zum Ansprechen der Kinder:

Natürlich ist es zulässig, dass der Nachbar mit Ihren Kindern kommuniziert. Solange er sie nicht bedroht oder beschimpft sehe ich keinen Grund, warum er das nicht dürfen sollte. Dass Kinder sich von älteren Personen, die eventuell eine starke Autorität verkörpern, einschüchtern lassen, ist eine Tatsache, gegen die Sie so nichts machen können. Gesetzlich darf zwar keine Person sich in die Obsorge- und Erziehungsmaßnahmen der Eltern einmischen -es sei denn das Kindeswohl wäre gefährdet (§ 139 Abs 1 ABGB). Die (wenn auch fordernde) Bitte weniger oder leiser zu spielen zieht aber keine rechtlichen Folgen nach sich. Hier müssen Sie die Kirche im Dorf lassen, ein solches Gespräch ist weder sozial inadäquat noch gefährlich und bedarf daher auch keiner gesetzlichen Schutznorm.

Zu guter Letzt würde ich Ihnen raten weiter so zu verfahren, wie bisher und immer zuerst den moralischen und nicht den rechtlichen Weg zu gehen und das direkte Gespräch mit den Nachbarn suchen. Die Spielzeiten (am besten schriftlich) vereinbaren und genau einhalten.

Mit freundlichen Grüßen
lexlegis

MiA
Beiträge: 7
Registriert: 22.04.2015, 13:09

Beitrag von MiA » 05.05.2015, 22:21

@ lexlegis:
vielen Dank - leider etwas spät aufgrund von Computerproblemen -
für die aufschlussreiche und fundierte Antwort!!
Ich werde mich bei der Gemeinde informieren wg. der Ruhezeiten.

Unser Korb ist übrigens ein freistehender Ständer, der vor unserem Vorgarten am straßenseitigen Rand einer angrenzenden kleinen "Verkehrsinsel" (oder sowas) mit Baum steht. Dort konnten wir ihn auch mittels Gurtband zum Baum gegen Umkippen bei Stürmen sichern und direkt davor ist die Straße/Asphalt zum Spielen. Er beschädigt daher nicht unser Miethaus, stellt keinerlei Behinderung für den Verkehr (Müllabfuhr, etc.) dar, und die kleine "Verkehrsinsel" (sie trennt die 2 Parkplätze unseres Doppelhauses) ist auch nicht irgendwie "schön bepflanzt" oder so. Und bei nicht getroffenen Körben fallen die Bälle im ungünstigsten Fall nur in unseren Vorgarten. Wenn Autos vor dem Doppelhaus parken dürfen die Kinder sowieso nicht mit den schweren Basket-Bällen spielen.
Ich hoffe, dass auch das alles rechtlich korrekt so ist!

Aufgrund Ihrer Information fühle ich mich nun wieder "gestärkter" für weitere Gespräche / bei weiteren Beschwerden des Nachbarn während der vereinbarten Zeiten.
Und ich werde auch bzgl. des "nur mit 1 Ball spielen" dem Nachbarn sagen, dass wir das auf "ab und zu 2-3 Bälle" ausweiten werden, weil ich keinen wirklichen Grund für diese Einschränkung sehe, nochdazu wo eh relativ wenig gespielt wird.
Diesbezüglich habe ich zwar von Ihnen keine Auskunft erhalten, aber ich denke, das wird so passen.

Vielleicht schaffe ich es auch, dass die Kinder in den Ferien (wenn es tagsüber zu heiß ist) abends länger (bis ca. 20h) spielen können, mal sehen.

Vielen Dank nochmal!!
MiA

BatLB
Beiträge: 68
Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 06.05.2015, 11:35

Klingt jetzt völlig unprofessionell aber - Warum lassens ihre Kinder nicht so spielen, wie sie wollen ? Solange die Kids nichts beschädigen hat ihr Nachbar gar nix zu melden. Ich kann dort zu der Verkehrsinsel auch selbst latschen und mit ihrem Korb spielen (Liegt ja, wie ich das verstehe, auf öffentlichem Grund), was will mir der Nachbar dann tun? Mit einer Heugabel verjagen?

Das wird doch alles nicht so heiß gegessen wies gekocht wird. Ich lese so oft von solchen lächerlichen Nachbarstreitereien ... Einfach ignorieren. nicht SIE brauchen Rechtsmittel, die braucht der Nachbar. Wenn er ihre Kinder einschüchtert zeigen Sie ihn wegen Belästigung an.

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