Bitte DRINGEND um Hilfe!

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warhara
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Bitte DRINGEND um Hilfe!

Beitrag von warhara » 16.04.2015, 17:19

Kurz zu mir und zur Vorgeschichte: Ich bin 49 Jahre alt, unbescholten und hatte noch nie mit dem Gericht etwas zu tun.
Vor ein paar Monaten wurde ich zur Polizei als Beschuldigter geladen, weil mein Bekannter mich völlig sinnlos und unsinnig in was mit hineingezogen bzw. Beschuldigt hat.
Ich habe und hatte mit dem ganzen NICHTS zu tun! Ich konnte ihnen auf ihre Fragen nichts antworten, da ich von nichts wusste. Vor 2 Monaten bekam ich eine Anklageschrift mit etlichen Paragraphen und Morgen bin ich zur Hauptverhandlung als Beschuldigter beim Schöffengericht geladen. Jetzt erst habe ich voll die Panik (ich weiß sehr spät, aber wie gesagt, hatte ich noch nie mit soetwas zu tun und war und bin deshalb leider wohl SEHR Naiv! Der Pflichtverteidiger den ich bekam, kann oder will nichts für mich tun, seine Worte:
Ich plädiere auf unschuldig, den Rest müssen Sie machen, ich bin praktisch nur der Zuseher! Hallo gehts noch? Ich kann ja NICHTS sagen, wenn ich nichts weiß!
Nun meine Frage: Ist es tatsächlich möglich, dass ich ALLEINE auf Grund der Aussagen meines Bekannten (es gibt keine Beweise gegen mich, weil ich ja auch nichts getan habe) verurteilt werden kann? Bitte wirklich dringend um Auskunft, ich habe schon so Bauchschmerzen, wenn ich nur an Morgen denke!



Buena
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Beitrag von Buena » 17.04.2015, 12:33

Falls Dich das noch rechtzeitig erreicht: Auch Deine Aussage und ihre Glaubwürdigkeit spielt jedenfalls eine Rolle in dem Verfahren!! Gerade wenn man sich unschuldig fühlt, ist es wahrscheinlich am Besten, in den Antworten auf die Fragen des Gerichts genau einzugehen und sich insgesamt nicht allzu sehr verunsichern zu lassen. Oft fühlt man sich als Zeuge oder gar als Beschuldigter allein durch die Situation eingeschüchtert, aber das ist normal, es geht vielen so. Oder man hat durch das oft sehr genaue "Nachbohren" den Eindruck, die glauben einem nicht, und dabei wird vielleicht nur nochmals genau gefragt, weil sie es für das Protokoll brauchen oä.
Wenn Du unsicher bist, was Du sagen "darfst" und was besser nicht: Deinen Verteidiger konkret fragen.
Alles Gute!!

warhara
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Beitrag von warhara » 18.04.2015, 08:06

UNFASSBAR ABER WAHR! UND DAS IN EINEM SOGENANNTEN "RECHTSSTAAT" wie Österreich!
Ich wurde ALLEINE auf Grund seiner FALSCHEN Aussagen auf 15 Monate mit 3 Jahren Bewährung verurteilt!
Er berichtigte zwar in der Verhandlung seine falschen Aussagen in der er mich belastete, jedoch glaubten Richter, Staatsanwalt und die Schöffen seiner ersten Aussage und mir NIEMAND! UNFASBAR!!!
Soweit ich mich erkundigt habe, beträgt die Tilgungsfrist unglaubliche 10 Jahre!
Meine Pass ist jetzt abgelaufen, bedeutet das jetzt für mich, dass ich 10 Jahre lang KEINEN Pass bekomme??? Mfg.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 18.04.2015, 12:21

Da Sie ja anwaltlich vertreten waren, dann würde mich auch die Meinung Ihres Anwalts zu dieser "Ungerechtigkeit" interessieren.

warhara
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Beitrag von warhara » 18.04.2015, 13:30

es war ein Pflichtverteidiger, der wiederum, da er an diesem Tag keine Zeit hatte, eine Vertretung schickte, die ich erst am Tag der Verhandlung das erste mal sah!
Ich fragte sofort ob ich gegen dieses Urteil (da ich rein Aufgrund seiner Erstaussagen) verurteilt wurde, OHNE Beweise gegen mich, ein Rechtsmittel einwenden kann. Die Antwort war lapidar: Nehmen sie das Urteil an, da der Staatsanwalt angekündigt hat seinerseits ein rechtsmittel zu ergreifen, wenn ich eines ergreife und dan das Strafausmaß höchstwahrscheinlich höher für mich ausfällt!!!????

Officer01
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Beitrag von Officer01 » 18.04.2015, 15:57

Soweit ich mich erkundigt habe, beträgt die Tilgungsfrist unglaubliche 10 Jahre!
Meine Pass ist jetzt abgelaufen, bedeutet das jetzt für mich, dass ich 10 Jahre lang KEINEN Pass bekomme???
Zunächst wäre hilfreich zu wissen wegen welcher Tat du überhaupt verurteilt worden bist.

Grundsätzlich wird ein Reisepass nur dann entzogen, wenn du durch deine Taten die innere und äußere Sicherheit des Staates massiv gefährdest (z.B. durch Anschluss an eine kriminelle Organisation oder Terrororganisation, Einfuhr oder Ausfuhr großer Mengen an Suchtmittel, Schlepperei, Menschenhandel, illegaler Waffenhandel, Verletzung von Zollvorschriften, ...).

Die Tilgungsfrist spielt in der Regel keine wirkliche Rolle. Die Behörden müssen zumindest in den ersten 3 Jahren nach einer oben erwähnten Tat von einem Entzugs- bzw. Versagungsgrund ausgehen.

warhara
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Beitrag von warhara » 18.04.2015, 16:24

wegen schwerem gewerbsmäßigem Betrug!
Und das OHNE Beweise (wie auch, habe ja 100% NICHTS getan) NUR aufgrund seiner Aussage! Und seine Berichtigung in der Hauptverhandlung, dass ich damit NICHTS zu tun habe schenkte niemand menr Glauben!!!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 19.04.2015, 11:38

Wenn Sie hier im Forum Ihre Unschuld beteuern, bringt das nichts. Sie müssen sich an Ihren Anwalt wenden und gegen das Urteil berufen!

BetterToCallSaul
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Beitrag von BetterToCallSaul » 20.04.2015, 08:11

warhara hat geschrieben:UNFASSBAR ABER WAHR! UND DAS IN EINEM SOGENANNTEN "RECHTSSTAAT" wie Österreich!
Ich wurde ALLEINE auf Grund seiner FALSCHEN Aussagen auf 15 Monate mit 3 Jahren Bewährung verurteilt!
Er berichtigte zwar in der Verhandlung seine falschen Aussagen in der er mich belastete, jedoch glaubten Richter, Staatsanwalt und die Schöffen seiner ersten Aussage und mir NIEMAND! UNFASBAR!!!
Soweit ich mich erkundigt habe, beträgt die Tilgungsfrist unglaubliche 10 Jahre!
Meine Pass ist jetzt abgelaufen, bedeutet das jetzt für mich, dass ich 10 Jahre lang KEINEN Pass bekomme??? Mfg.
Ohne Ihren Fall zu kennen aber jeder ist doch immer unschuldig und das hat mit dem Rechtsstaat nichts zu tun. Wenn Sie einen schlechten Eindruck gemacht haben und anscheinend unvorbereitet dort ercshienen sind wundert es micht nicht

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 20.04.2015, 13:23

Sie haben 3 Tage Zeit gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde anzumelden (Berufung geht beim Schöffensenat nicht).

Wenn Sie ihr ANwalt nicht ordentlich vertritt, bringen Sie Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer ein.

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