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Falsche Aussage eines Versicherungsagenten

Verfasst: 16.04.2015, 13:24
von Weissa41
Guten Tag,
ich hatte mir im Febr. 2011 einen UElle und Speiche am rechten Unterarm kompliziert gebrochen. Seit dem ist mein Unterarm in der Drehung sehr stark eingeschränkt.
Mein Arbeitgeber hat eine Unfallversicherung für alle Mitarbeiter, welche auch bei einen privaten Unfall gilt.
Nach Meldung und Überlieferung aller Daten, die meinen Unfall betreffen gab es vom Versicherungsagenten eine schriftliche Stellungnahme (per Email), dass die Versicherung erst ab 50% Invalidität bezahlt!
Für mich war klar, da es keine 50% Invalidität sind, dass damit der Fall abgschlossen ist.
Im Jahr 2014 gab es ein Infoblatt, in dem keinerlei zu lesen war, dass die Versicherung erst ab 50% Inv. bezahlt. Da es sich um ca. 30% Invalidität handelt geht es um ca. € 25.000.-
Ich begann zu rechergieren. Heute bekam ich die Antwort, dass ich ich nur rechtlich gegen den Versicherungsagenten vorgehen kann.
Denken Sie, dass man Chancen hat einen solchen Prozess zu gewinnen? Die schriftliche Stellungnahme, in der die 50% Invalidität Voraussetzung für eine Zahlung seitens der DONAU gibt es per Email.
Ich bitte um Rückmeldungen, danke.

Verfasst: 16.04.2015, 17:26
von MeisterLampe2
Haben Sie eine Polizze?

Verfasst: 20.04.2015, 13:24
von Hubert Neubauer
Bei Falschauskunft des Agenten haben Sie einen Erfüllungsanspruch gegen die Versicherung.

Bei Falschauskunft eines Maklers haben Sie einen Schadenersatzanspruch gegen diesen selbst.

Verfasst: 20.04.2015, 20:30
von MeisterLampe2
Bevor Sie sich in ein Abenteuer stürzen, würde ich die Polizze und die dazugehörigen AUVB genau studieren.

Verfasst: 21.05.2015, 15:02
von Weissa41
Danke für Ihren Beitrag zu meinem Belangen.

Mit freundlichen Grüßen