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Kaffeeflecken Haftung

Verfasst: 15.04.2015, 15:10
von Nata
Hallo,
ich habe mir heute am Morgen einen Kaffee bei starbucks geholt. Dort muss man sein Getränk ja immer an der hinteren Theke abholen. Als ich nun von dort meinen Kaffee nahm und mich umdrehte bin ich mit einer Frau zusammengestoßen ohne auch nur einen Schritt zu gehen. Sie verlangte daraufhin ich solle ihr die Reinigung ihrer Hose zahlen, woraufhin ich entgegnete, dass ich sie ja nicht angerempelt habe, sondern wir ineinander gelaufen sind. Bin ich nun Schuld, weil ich dabei zufällig einen Kaffee in der Hand gehalten habe?

Verfasst: 18.04.2015, 12:02
von Manannan
Die Beweislast trägt die Geschädigte. Sie muss den Beweis erbringen, dass Sie schuldhaft gehandelt haben. Hier dürfte entschuldbares Fehlverhalten vorliegen und - Ihrer Schilderung nach - auch ein Mitverschulden der Geschädigten.