Hallo liebe Jusline Gemeinde,
der Exmann einer Arbeitskollegin von mir meldet sich nicht vom ehemaligen gemeinsamen Haus ab, und meldet sich somit trotz Meldepflicht bei seiner neuen Wohnung nicht an!
Gibt es eine Möglichkeit diesen Umstand zu melden? Vorallem geht es darum, am neuen Wohnsitz gemeldet zu sein weil sonst die zuständige Behörde bezüglich Kinderunterhalt und Ausstände nicht aktiv wird.
Vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mir einen Tipp geben, Danke.
Beste Grüße
Exmann meldet sich nicht ab
Die Arbeitskollegin soll als Unterkunftgeberin der Meldebehörde bekannt geben, dass ihr Exmann nicht mehr unter dieser Adresse wohnhaft ist und seiner (Ab)Meldepflicht nicht nachkommt. Die Behörde wird dann ein Ermittlungsverfahren einleiten und ggF eine amtswegige Abmeldung vornehmen.
Zuletzt geändert von Manannan am 14.04.2015, 10:23, insgesamt 1-mal geändert.
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