selbstjustiz bei raubüberfall
Verfasst: 12.04.2015, 08:03
hallo leute bin beruflich viel quer durch Europa mit hohen Geldsummen unterwegs ........(autotransport)mir wurde erst ein geldbetrag von über 8000 weggenommen
möchte mir das mir das nicht mehr passiert eine waffenbesitzkarte machen
und eine Faustfeuerwaffe zulegen.......
habe beim ÖBH mit diversen Schusswaffen geschossen und einen sicheren umgang damit............
wie sieht es aus zb. wenn ich in der nacht auf einen dunklen Parkplatz
überfallen werde ..mir wird der geldbetrag geraubt und ich schiese den angreifer bei der flucht auf die beine also keine tötlichen Verletzungen
werde ich dann nach eu-recht oder was weis ich dann eingesperrt oder nicht..........................und was kann mir in Österreich passieren........
und macht es einen unterschied ob ich die waffe so besitze oder eine berechtigungskarte habe..............
möchte mir das mir das nicht mehr passiert eine waffenbesitzkarte machen
und eine Faustfeuerwaffe zulegen.......
habe beim ÖBH mit diversen Schusswaffen geschossen und einen sicheren umgang damit............
wie sieht es aus zb. wenn ich in der nacht auf einen dunklen Parkplatz
überfallen werde ..mir wird der geldbetrag geraubt und ich schiese den angreifer bei der flucht auf die beine also keine tötlichen Verletzungen
werde ich dann nach eu-recht oder was weis ich dann eingesperrt oder nicht..........................und was kann mir in Österreich passieren........
und macht es einen unterschied ob ich die waffe so besitze oder eine berechtigungskarte habe..............