selbstjustiz bei raubüberfall

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
strumsy
Beiträge: 2
Registriert: 12.04.2015, 07:42

selbstjustiz bei raubüberfall

Beitrag von strumsy » 12.04.2015, 08:03

hallo leute bin beruflich viel quer durch Europa mit hohen Geldsummen unterwegs ........(autotransport)mir wurde erst ein geldbetrag von über 8000 weggenommen
möchte mir das mir das nicht mehr passiert eine waffenbesitzkarte machen
und eine Faustfeuerwaffe zulegen.......

habe beim ÖBH mit diversen Schusswaffen geschossen und einen sicheren umgang damit............

wie sieht es aus zb. wenn ich in der nacht auf einen dunklen Parkplatz

überfallen werde ..mir wird der geldbetrag geraubt und ich schiese den angreifer bei der flucht auf die beine also keine tötlichen Verletzungen

werde ich dann nach eu-recht oder was weis ich dann eingesperrt oder nicht..........................und was kann mir in Österreich passieren........
und macht es einen unterschied ob ich die waffe so besitze oder eine berechtigungskarte habe..............



Officer01
Beiträge: 73
Registriert: 20.11.2010, 18:08

Beitrag von Officer01 » 12.04.2015, 12:02

hallo leute bin beruflich viel quer durch Europa mit hohen Geldsummen unterwegs ........(autotransport)mir wurde erst ein geldbetrag von über 8000 weggenommen
möchte mir das mir das nicht mehr passiert eine waffenbesitzkarte machen
und eine Faustfeuerwaffe zulegen.......
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt lediglich zum Besitz einer Schusswaffe (in einer eingefriedeten Liegenschaft). Für das Führen an einem öffentlichen Ort wäre ein Waffenpass erforderlich. Die Ausstellung eines Waffenpasses wurde jedoch in den letzten Jahren von den Behörden bzw. Gesetzgeber immer strenger gehandhabt/ausgelegt, sodass man als "Geldtransporteur" womöglich einen Bedarf nicht mehr glaubhaft machen kann.

habe beim ÖBH mit diversen Schusswaffen geschossen und einen sicheren umgang damit............
Das spielt leider keine Rolle. Für Zwecke der Ausstellung eines Waffendokumentes muss dieser Nachweis z.B. durch einen Waffenführerschein (theoretische und praktische Prüfung beim Waffenfachhändler) nachgewiesen werden. Dieser darf nicht älter als 6 Monate sein.
wie sieht es aus zb. wenn ich in der nacht auf einen dunklen Parkplatz

überfallen werde ..mir wird der geldbetrag geraubt und ich schiese den angreifer bei der flucht auf die beine also keine tötlichen Verletzungen

werde ich dann nach eu-recht oder was weis ich dann eingesperrt oder nicht..........................und was kann mir in Österreich passieren........
Ein Waffenpass, sofern dieser überhaupt ausgestellt wird, gilt nur innerhalb Österreichs. Eine Mitnahme einer Faustfeuerwaffe in ein anderes EU-Land ist auschließlich für Sportvereinsbewerbe (verschlossener Transport + Veranstaltungseinladung + Europäischer Feuerwaffenpass) möglich. Das Führen der Waffe in einem anderen EU-Land ist nicht erlaubt.

Der juristische Grat, auf dem man wandelt, wenn man einem Räuber nachschießt ist sehr schmal. Über Notwehr oder Totschlag entscheidet das Gericht. Neben strafrechtlichen Konsequenzen gibts da noch die zivilrechtlichen (womöglich zahlst du dann ein Leben lang Schadenersatz) Es gibt unzählige Fälle wo Opfer dadurch zu Tätern wurden. Abgesehen davon stellt sich die Frage, wie du auf einem dunklen Parkplatz die Beine eines flüchtenden Täters erwischen willst. Unmöglich!

Ich kann dir nur raten, das Ganze zu vergessen und zu Alternativen (z.B. Pfefferspray, Schrillalarm, Hund, ...) zu greifen oder das Treffen/Übergabe am Tag in belebtem Gebiet zu organisieren.

und macht es einen unterschied ob ich die waffe so besitze oder eine berechtigungskarte habe..............
Besitz einer Faustfeuerwaffe ohne Waffenbesitzkarte oder Waffenpass wird vom Gericht strafrechtlich geahndet.

strumsy
Beiträge: 2
Registriert: 12.04.2015, 07:42

alles sehr kompliziert

Beitrag von strumsy » 15.04.2015, 00:18

hört sich alles sehr kompliziert an........................


möchte gerne wieder zum autotransportieren anfangen würde mich um einiges sicherer fühlen..................wenn ich so viel Bargeld dabei habe
und mich gegen potenziele angreifer schützen kann...............

mfg Raphael

Officer01
Beiträge: 73
Registriert: 20.11.2010, 18:08

Beitrag von Officer01 » 15.04.2015, 15:30

Da sieht es leider ziemlich schlecht aus.

Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in einer Vielzahl von Erkenntnissen dargelegt, dass die Durchführung von Geldtransporten - auch in den Abendstunden - und selbst das Mitführen sehr hoher Geldbeträge nicht schon an sich eine Gefahr darstellt, die einen Bedarf zum Führen genehmigungspflichtiger Schusswaffen begründet. Klargestellt wurde dabei, dass die Notwendigkeit des Transports von Geldbeträgen im Allgemeinen kein deutlich erhöhtes Sicherheitsrisiko bedeutet.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 23 Gäste