Seite 1 von 1

Bin ich zum Kauf verpflichtet?

Verfasst: 10.04.2015, 18:39
von Barbarella0705
Hallo!
Von einem Geschäft wurde für mich eine kleine Holzskulptur bestellt, die ich bis dato nicht abgeholt habe. Ich habe heute per Einschreiben einen Brief von der Besitzerin bekommen, dass ich die Skulptur bis 20. April abholen muss, ansonsten wird die Angelegenheit ihrem Rechtsanwalt übergeben. Bin ich verpflichtet, die Ware zu kaufen? Es wurde keinen Kaufvertrag unterschrieben.
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen Barbarella

Verfasst: 12.04.2015, 18:29
von Manannan
Es kommt darauf an, was vorvertraglich vereinbart wurde.
Wenn die Besitzerin bereits Dispositionen im Vertrauen auf den Vertragsabschluss getroffen hat, dann kann Sie diese Aufwendungen von Ihnen verlangen.