vorwurf & Strafvollzug
vorwurf & Strafvollzug
Hierbei geht es um den Vorwurf von "schwerer Nötigung". Die Polzei hat den Angezeigten (noch nicht volljährig) inhaftiert. Wie ist die Vorgehensweise in der Untersuchungshaft. Muß nach 48 Stunden, eine Entscheidung seitens der Staatsanwaltschaft getroffen worden sein, ob jetzt noch die Haft bestehen bleibt, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Wann kann/muß man einen Rechtsanwalt einschalten?
RE: vorwurf & Strafvollzug
Also, ein Rechtsanwalt soll so schnell wie möglich eingeschaltet werden. Die Staatsanwaltschaft muss nichts innerhalb 48 Stunden beweisen. Es genügt einen begründeten Verdacht und sie können schon die U-Haft beantragen, damit bleibt er bist 8 Wochen in Haft. Danach kommt es zu einer Überprüfung der U-Haft (U-Haftverhandlung). Haben sich die Verdachtmomente verdicht, wird er wahrscheinlich bis zur Verhandlung in Haft bleiben, oder er kann auch (wenn keine Fluchtgefahr besteht und die Beweislage nicht mehr beeinflußbar ist) auf freiem Fuss auf die Ladung für die Hauptverhandlung abwarten. Ein Rechtsanwalt kann die Sache aber zu seinen Günst schon während des Erhebungsverfahrens abklären lassen.
MFG,
MEMIL
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