Hallo,
Darf man Hunde in einer eigentumswohnung halten? Wir haben einen kleinen mops und wohnen in einer Eigentumswohnung. Nun hat sich ein Bewohner beschwert, dass wir einen Hund haben. Es ist dazu zu sagen, dass wir im 4.stock sind und er Mieter im 1. stock, er daher sicherlich kein Bellen gehört haben kann.
Der hund ist weder laut noch macht er sein Geschäft im Hof oder im Treppenhaus.
Vielen dank für die antwort.
Mfg
Haustiere in einer Eigentumswohnung
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- Beiträge: 2
- Registriert: 10.04.2015, 13:34
Die Hausordnung wäre überhaupt nur verbindlich, wenn Sie durch einen gültigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft zustande gekommen wäre, oder aber schon im Wohnungseigentumsvertrag festgelegt worden wäre.
Auch in diesem könnten daher - theoretisch - Regelungen über das Verbot der Hundehaltung enthalten sein.
ABER: Solange es keine wirklichen Gründe (Lärm, Verschmutzungen etc.) gibt, kann kein Miteigentümer nur wegen der Bestimmung im WE-Vertrag oder (gültigen) Hausordnung erfolgreich etwas gegen die Haltung von üblichen Haustieren (Hunde, Katzen, Meerschw. etc. ) tun.
Dazu gab es auch schon eine Entscheidung des OGH:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 3Y0000_000
Also fragen Sie den Miteigentümer freundlich, was ihn am Hund stört. Und wenn es ihm nur ums "Prinzip" geht, dann erklären Sie ihm, dass Sie auch Miteigentümer sind und genauso Rechte haben wie er und zu Ihren Rechten zählt, dass Sie entscheiden können, ob in Ihrer Wohnung ein Hund wohnt oder nicht...
Herzliche Grüße
RA Michael Gruner
www.grupo.at
Auch in diesem könnten daher - theoretisch - Regelungen über das Verbot der Hundehaltung enthalten sein.
ABER: Solange es keine wirklichen Gründe (Lärm, Verschmutzungen etc.) gibt, kann kein Miteigentümer nur wegen der Bestimmung im WE-Vertrag oder (gültigen) Hausordnung erfolgreich etwas gegen die Haltung von üblichen Haustieren (Hunde, Katzen, Meerschw. etc. ) tun.
Dazu gab es auch schon eine Entscheidung des OGH:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 3Y0000_000
Also fragen Sie den Miteigentümer freundlich, was ihn am Hund stört. Und wenn es ihm nur ums "Prinzip" geht, dann erklären Sie ihm, dass Sie auch Miteigentümer sind und genauso Rechte haben wie er und zu Ihren Rechten zählt, dass Sie entscheiden können, ob in Ihrer Wohnung ein Hund wohnt oder nicht...
Herzliche Grüße
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