Fahrticket

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graukas
Beiträge: 2
Registriert: 09.04.2015, 20:06

Fahrticket

Beitrag von graukas » 09.04.2015, 20:22

Ich wurde vor 2 Wochen beim Benützen eines öffentlichen Verkehrsmittels kontrolliert und hatte nur ein altes Semesterticket. Das hab ich hergezeigt und es wurde logischerweise als nicht mehr gültig erkannt. Daraufhin wurde ich aufgefordert bei der nächsten Haltestelle auszusteigen, woraufhin ich beim Aussteigen direkt weggerannt bin.
Die Kontrolleure sind im Besitz des Fahrscheins geblieben, welcher auf meinen Namen registriert ist.
Sollte ich nun eine Anzeige bekommen, in wie weit reicht dieser Fahrschein aus um mich als "Täter" zu identifiezieren, bzw. reicht diese Beweislast aus (immerhin könnte jeder meinen alten Fahrschein haben, z.b. gefunden da liegengelassen etc.)?

Anmerkung: Es gab keine Kameras in dem Fahrzeug.

Vielen Dank im Voraus,

graukas



MeisterLampe2
Beiträge: 20
Registriert: 08.04.2015, 19:47

Beitrag von MeisterLampe2 » 09.04.2015, 21:45

OMG :shock: :lol:
Man sollte sich seiner Verantwortung stellen.........
Es wird immer schlechter...

BetterToCallSaul
Beiträge: 36
Registriert: 13.02.2015, 08:57

Beitrag von BetterToCallSaul » 10.04.2015, 09:48

@topic

Der Verfassungsschutz wird sie jagen und die STA bereitet bereits die Anklage mit der Todesstrafe vor....

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 10.04.2015, 10:55

Ist auf dem Ausweis ihr Foto?

graukas
Beiträge: 2
Registriert: 09.04.2015, 20:06

Beitrag von graukas » 10.04.2015, 18:52

Hubert Neubauer hat geschrieben:Ist auf dem Ausweis ihr Foto?
auf dem "ausweis" ist kein foto, aber ist mit meldezettel und studentenkarte registriert. reicht das ticket als beweis, oder kann ich das als erstes vergehen bzw. als nicht ausreichenden beweis anfechten?

danke

graukas

BatLB
Beiträge: 68
Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 27.05.2015, 16:13

1. Persönliche Meinung: Unfassbar. Sowas wie Sie sollte man 10 Jahre Zwangsverpflichten zur Jahreskarte Mit Lohnpfändung zur Zahlungstilgung.

2. Ja, es wird reichen. Man wird Sie ausforschen und die Kontrolleure können Sie, wenn sie vorgeladen werden, identifizieren. Es war eine unkluge Entscheidung - Wozu überhaupt das falsche Ticket herzeigen? Da wäre direkt weglaufen klüger gewesen. Verdammt falsch und niederträchtig aber klüger.

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