Ich wurde vor 2 Wochen beim Benützen eines öffentlichen Verkehrsmittels kontrolliert und hatte nur ein altes Semesterticket. Das hab ich hergezeigt und es wurde logischerweise als nicht mehr gültig erkannt. Daraufhin wurde ich aufgefordert bei der nächsten Haltestelle auszusteigen, woraufhin ich beim Aussteigen direkt weggerannt bin.
Die Kontrolleure sind im Besitz des Fahrscheins geblieben, welcher auf meinen Namen registriert ist.
Sollte ich nun eine Anzeige bekommen, in wie weit reicht dieser Fahrschein aus um mich als "Täter" zu identifiezieren, bzw. reicht diese Beweislast aus (immerhin könnte jeder meinen alten Fahrschein haben, z.b. gefunden da liegengelassen etc.)?
Anmerkung: Es gab keine Kameras in dem Fahrzeug.
Vielen Dank im Voraus,
graukas
Fahrticket
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1. Persönliche Meinung: Unfassbar. Sowas wie Sie sollte man 10 Jahre Zwangsverpflichten zur Jahreskarte Mit Lohnpfändung zur Zahlungstilgung.
2. Ja, es wird reichen. Man wird Sie ausforschen und die Kontrolleure können Sie, wenn sie vorgeladen werden, identifizieren. Es war eine unkluge Entscheidung - Wozu überhaupt das falsche Ticket herzeigen? Da wäre direkt weglaufen klüger gewesen. Verdammt falsch und niederträchtig aber klüger.
2. Ja, es wird reichen. Man wird Sie ausforschen und die Kontrolleure können Sie, wenn sie vorgeladen werden, identifizieren. Es war eine unkluge Entscheidung - Wozu überhaupt das falsche Ticket herzeigen? Da wäre direkt weglaufen klüger gewesen. Verdammt falsch und niederträchtig aber klüger.
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