Erbschafts- Schenkungssteuer
Verfasst: 09.04.2015, 14:04
Da ich unbedingt VOR der Steuerreform, welche ab 1. Jänner 2016 in Kraft tritt, mein Haus - Wert ca. 200.000,-- bis 250.000,-- meinen Kindern "schenken" möchte, erlaube ich mir nachfolgende Fragen zu stellen:
Ist es richtig, dass auf jeden Fall die Grunderwerbssteuer in der Höhe von dem 3-fachen Wert des Einheitswertbescheides - von diesem 2 % - an das Finanzamt zu bezahlen ist.
Wie verhält es sich mit der sogenannten Schenkungssteuer?
Weiters möchte ich sowohl für mich bzw. meine Lebensgefährtin ein ständiges lebenslanges Wohnrecht bis zum jeweiligen Tode haben. Muss dies notariell festgehalten und im Grundbuch eingetragen sein, oder genügt ein Vertrag mit Zeugen den meine Kinder unterfertigen.
Wer ist für den sogenannten Schenkungsvertrag zuständig - Notar, Rechtsanwalt ?
Wirkt sich, da durch die Schenkung meine Kinder quasi Eigentümer eines Hauses sind, bei einer jeweiligen Wohnungssuche für sie aus?
Die Wohnbauförderung ist bereits vollständig an die Gemeinde Wien zurückbezahlt worden.
Bitte um Stellungnahmen und eventuellen Tipps.
Danke
Ist es richtig, dass auf jeden Fall die Grunderwerbssteuer in der Höhe von dem 3-fachen Wert des Einheitswertbescheides - von diesem 2 % - an das Finanzamt zu bezahlen ist.
Wie verhält es sich mit der sogenannten Schenkungssteuer?
Weiters möchte ich sowohl für mich bzw. meine Lebensgefährtin ein ständiges lebenslanges Wohnrecht bis zum jeweiligen Tode haben. Muss dies notariell festgehalten und im Grundbuch eingetragen sein, oder genügt ein Vertrag mit Zeugen den meine Kinder unterfertigen.
Wer ist für den sogenannten Schenkungsvertrag zuständig - Notar, Rechtsanwalt ?
Wirkt sich, da durch die Schenkung meine Kinder quasi Eigentümer eines Hauses sind, bei einer jeweiligen Wohnungssuche für sie aus?
Die Wohnbauförderung ist bereits vollständig an die Gemeinde Wien zurückbezahlt worden.
Bitte um Stellungnahmen und eventuellen Tipps.
Danke