Hausverwaltung arbeitet ohne Verwaltervertrag
Verfasst: 02.04.2015, 13:30
Hallo an @!
Ich bin ganz neu hier und habe leider schon eine Frage, die mir Google auch nach tagelangem Suchen nicht beantworten konnte.
Im Juni 2014 habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft. Nun schrieb ich die Hausverwaltung an und bat um eine Kopie des Verwaltervertrages. Leider fehle diese bei Übergabe der Dokumente für die Wohnung.
Ich wurde immer wieder vertröstet, zum Schluss wurde man sogar patzig und meinte, ich solle gefälligst nach Wien kommen, um den Vertrag einzusehen. Die Immobilie befindet sich jedoch am Wolfgangsee, so dass es für mich unzumutbar ist, nach Wien zu fahren (300 km eine Strecke).
Nun endlich rückte man mit der Wahrheit raus: Es existiert überhaupt kein Verwaltervertrag. Die Verwaltungsfirma hat 2013 den Eigentümern ein Angebot unterbreitet, welches von drei Eigentümern, die die Mehrheit halten, angekommen wurde. Es handelt sich um eine Immobilie mit Hotel und ca. 100 Privat-Wohnungen. Klar, dass der Hotelbesitzer die Mehrheit hält.
Nun will man versuchen, mir dieses Angebot und die Annahme raus zu suchen. Ich würde dann wieder von der Verwaltung hören.
Meine Frage: Ist es überhaupt rechtlich erlaubt, eine so große Immobilie ohne Verwaltungsvertrag zu verwalten? Immerhin hält die Verwaltung eine große Summe an Rücklagen.
Im Wohnungseigentumsgesetz steht übrigens auch, dass jeder Eigentümer Einsicht in das Rücklagenkonto haben soll. Dieses wird jedoch nur einem einzigen Eigentümer gewährt. Eigenartig, oder?
Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar, da ich keine Ahnung habe, ob in meinem Falle rechtlich einwandfrei gehandelt wurde.
Herzlichen Dank
Anna
Ich bin ganz neu hier und habe leider schon eine Frage, die mir Google auch nach tagelangem Suchen nicht beantworten konnte.
Im Juni 2014 habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft. Nun schrieb ich die Hausverwaltung an und bat um eine Kopie des Verwaltervertrages. Leider fehle diese bei Übergabe der Dokumente für die Wohnung.
Ich wurde immer wieder vertröstet, zum Schluss wurde man sogar patzig und meinte, ich solle gefälligst nach Wien kommen, um den Vertrag einzusehen. Die Immobilie befindet sich jedoch am Wolfgangsee, so dass es für mich unzumutbar ist, nach Wien zu fahren (300 km eine Strecke).
Nun endlich rückte man mit der Wahrheit raus: Es existiert überhaupt kein Verwaltervertrag. Die Verwaltungsfirma hat 2013 den Eigentümern ein Angebot unterbreitet, welches von drei Eigentümern, die die Mehrheit halten, angekommen wurde. Es handelt sich um eine Immobilie mit Hotel und ca. 100 Privat-Wohnungen. Klar, dass der Hotelbesitzer die Mehrheit hält.
Nun will man versuchen, mir dieses Angebot und die Annahme raus zu suchen. Ich würde dann wieder von der Verwaltung hören.
Meine Frage: Ist es überhaupt rechtlich erlaubt, eine so große Immobilie ohne Verwaltungsvertrag zu verwalten? Immerhin hält die Verwaltung eine große Summe an Rücklagen.
Im Wohnungseigentumsgesetz steht übrigens auch, dass jeder Eigentümer Einsicht in das Rücklagenkonto haben soll. Dieses wird jedoch nur einem einzigen Eigentümer gewährt. Eigenartig, oder?
Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar, da ich keine Ahnung habe, ob in meinem Falle rechtlich einwandfrei gehandelt wurde.
Herzlichen Dank
Anna