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Klage wegen Vermögenseinbringung

Verfasst: 01.04.2015, 17:11
von claudia amann
Ich stehe vor einer schwierigen Situation:

Mein Ex-Partner und ich haben (erst vor wenigen Monaten) eine Wohnung gekauft. Ich bin alleinige Eigentümerin - scheine also im Grundbuch auch alleine auf. Wir sind aber beide Kreditnehmer.
Grund für die alleinige Eintragung meinerseits: Er ist Schweizer, was eine Eintragung seinerseits laut Baufirma in die Länge gezogen hätte. Zudem war die Hochzeit bereits organisiert.

Nun ist die Beziehung beendet. Mein Ex-Partner fordert, dass ich ihm das Vermögen, dass er für den Kauf eingebracht hat, zurück zahle. Das kann ich aber nicht. Er fordert auch, dass ich die Wohnung so schnell wie möglich verkaufe, damit er wieder zu seinem eingebrachten Geld kommt. Dazu weigere ich mich.
Das ist so korrekt, oder? Es kann doch niemand einen rechtmässigen Eigentümer dazu zwingen, aus seiner auf ihn eingetragenen Wohnung auszuziehen?!

Ich will keinen Rechtsstreit. Aber mir ist bewusst, dass man für was für Blödsinn auch immer Klagen einreichen kann - und dass auch jeder Klage nachgegangen werden muss.

Wie soll ich bestmöglich vorgehen?

Ich bin für hilfreiche Antworten sehr dankbar!

Verfasst: 01.04.2015, 21:08
von Manannan
Fakt ist, dass er Sie natürlich nicht zwingen kann, aus Ihrer Wohnung auszuziehen, zumal Sie ja (auch grundbücherlich!) Eigentümerin sind.
Allerdings hat er Anspruch auf Rückzahlung des von Ihm dafür eingebrachten Kapitals, sofern dies keine Schenkung war. Auch im Falle eine Schenkung wäre hier uU ein Widerruf möglich (zB Vertrauen auf eine spätere Ehe).
Der Weg zu einem Anwalt wird Ihnen allerdings nicht erspart bleiben.