Die Grundstücksgrenzen in unserer Straße entsprechen nicht den Angaben des Lageplanes.
Dies betrifft besonders ein Haus, welches sich laut den Angaben des Lageplanes 10m2 der öffentlichen Straße/des öffentlichen Gutes erschlichen hat. Dazu ist anzumerken, dass in der zuständigen Behörde die neuen „Grenzen“ mit Tipp-Ex (bereits vor 20 Jahren) korrigiert wurden, jedoch im tatsächlichen Grundbuch nicht geändert wurden.
Aufgrund dieser Tatsache kommt es zu Behinderungen des Verkehrs und andere Hausbesitzer fühlen sich benachteiligt.
Wie kann man in dieser Angelegenheit vorgehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
unstimmige Grundstücksgrenzen
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Sollte die Fläche nur im Grundsteuerkataster eingetragen sein, dann sind die Grenzen nicht verbindlich. Die Eintragung im Grundbuch genießt diesbzl. keinen Vertrauensschutz. Nach dem Gesetzeswortlaut war die Katastralmappe zur Veranschaulichung der gegenseitigen Lage der Grundstücke bestimmt. Eine darüber hinausgehende rechtliche Bedeutung als verbindlicher Nachweis der Grenzen kam der Katastralmappe niemals zu.
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