unstimmige Grundstücksgrenzen

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jolie
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unstimmige Grundstücksgrenzen

Beitrag von jolie » 30.03.2015, 10:58

Die Grundstücksgrenzen in unserer Straße entsprechen nicht den Angaben des Lageplanes.

Dies betrifft besonders ein Haus, welches sich laut den Angaben des Lageplanes 10m2 der öffentlichen Straße/des öffentlichen Gutes erschlichen hat. Dazu ist anzumerken, dass in der zuständigen Behörde die neuen „Grenzen“ mit Tipp-Ex (bereits vor 20 Jahren) korrigiert wurden, jedoch im tatsächlichen Grundbuch nicht geändert wurden.

Aufgrund dieser Tatsache kommt es zu Behinderungen des Verkehrs und andere Hausbesitzer fühlen sich benachteiligt.

Wie kann man in dieser Angelegenheit vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe!



jolie
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Beitrag von jolie » 01.04.2015, 11:28

kann mir kein spezialist eine antwort geben?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 01.04.2015, 21:11

Der Lageplan ist keine Vermessungsurkunde. Diese müssten Sie beim Grundbuch einsehen. Sie können natürlich auch auf eigene Kosten eine geometrische Nachmessung bzw Vermessung in Auftrag geben.

jolie
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Beitrag von jolie » 02.04.2015, 14:38

danke!
und wenn es im grundbuch auch wie im lageplan eingetragen ist?

MeisterLampe2
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Beitrag von MeisterLampe2 » 08.04.2015, 20:17

Sind die Grundstücke im Grenzkataster eingetragen?

jolie
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Beitrag von jolie » 08.04.2015, 20:53

im grundbuch ist die fläche größer eingetragen, als sie in realität sind. also laut dem grundbuchauszug müsste die fläche größer sein ...

was kann man dagegen tun, wenn sich jemand eine öffentliche fläche "gestohlen" hat und nun selbst diese nutzt und als privat ausgibt?

MeisterLampe2
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Beitrag von MeisterLampe2 » 08.04.2015, 21:17

Sollte die Fläche nur im Grundsteuerkataster eingetragen sein, dann sind die Grenzen nicht verbindlich. Die Eintragung im Grundbuch genießt diesbzl. keinen Vertrauensschutz. Nach dem Gesetzeswortlaut war die Katastralmappe zur Veranschaulichung der gegenseitigen Lage der Grundstücke bestimmt. Eine darüber hinausgehende rechtliche Bedeutung als verbindlicher Nachweis der Grenzen kam der Katastralmappe niemals zu.

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