Datendiebstahl

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JUSLINE
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Datendiebstahl

Beitrag von JUSLINE » 12.12.2005, 20:54

Es tut mir leid falls dies jetzt im falschen Forum ist.



Guten Abend, dieser Beitrag kommt etwas verspätet aber ich ersuche Sie um Hilfe.



Ich habe mit 2 Freunden kurz vor Ende in den Sommerferien ein Spiel zurückbringen wollen und ich bin auf die Idee gekommen (ohne Hintergedanken), dass wir die Seriennummer des Spiels aufschreiben.



Anfangs waren wir doch dagegen doch dann haben wir es doch gemacht.



Wir waren mitten im Geschäft und haben dann die Seriennummer vor all diesen Leuten abgeschrieben, natürlich wurden wir vom Hausdetektiv erwischt.



Das ist 3 Monate her und jetzt bekomme nur ich eine Vorladung zum Gericht!!!

Warum das?!

Ich hatte nur die Idee, aber einer von den 2 Freunden hat das Spiel zurückgebracht und unterschrieben das alles in Ordnung ist,...



Ich bin 16 und das ist mein 1. Zusammenhang als Angeklagter.

Was kann da alles passieren?

Ich bin Schüler einer HTL für EDV&Organisation.





Vielen Dank im Vorraus.




MEMIL
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RE: Datendiebstahl

Beitrag von MEMIL » 12.12.2005, 22:12

Arg aber nicht so tragisch! Wenn nicht vorbestraft bist und dich geschickt verhalten kannst, wirst wahrscheinlich nur eine Strafe und Vorwarnung, aber keine Strafregisternotiz bekommen.

Du bist Jugendlicher, das soll dir zu Gute kommen.

MEMIL


Gene
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RE: Datendiebstahl

Beitrag von Gene » 12.12.2005, 22:16

Belehrung und einen Eintrag ins Leumundszeugnis, der aber offiziell nicht aufscheint, nennt man so etwas :-)


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RE: Datendiebstahl

Beitrag von JUSLINE » 12.12.2005, 22:31

Also bei einer Bewerbung wenn i dann ein Leumundszeugnis bringen muss steht das nicht drinnen?!



Da ist halt auch etwas mit §6 JGG gestanden.

und drunter Thema. Belehrung



Also brauche ich nicht wirklich Angst haben?!

Einfach normal und gepflegt verhalten?!


MEMIL
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RE: Datendiebstahl

Beitrag von MEMIL » 12.12.2005, 22:31

Ja, und auch das wird nach 5 Jahren gelöscht!


Gene
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RE: Datendiebstahl

Beitrag von Gene » 12.12.2005, 22:34

nein, es steht nicht drin.

Bei einer Belehrung wirst Du eigentlich nur ermahnt und sollst schwören das Du es nie, nie wieder tun wirst und Du verstanden hast das es nicht gut war was Du getan hast :-))


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RE: Datendiebstahl

Beitrag von JUSLINE » 12.12.2005, 22:37

Machen werde ich das bestimmt nie wieder egal was passiert.



Aber ich weiß nicht ob ich mich mim grinsen zurückhalten kann, aus vorfreude falls ich so viel Glück dann haben sollte.


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RE: Datendiebstahl

Beitrag von JUSLINE » 12.12.2005, 22:42

Machen werde ich das bestimmt nie wieder egal was passiert.



Aber ich weiß nicht ob ich mich mim grinsen zurückhalten kann, aus vorfreude falls ich so viel Glück dann haben sollte.


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RE: Datendiebstahl

Beitrag von JUSLINE » 12.12.2005, 22:46

Hab ich ganz vergessen noch zu schreiben.



Das is echt super was hier auf die Beine gestellt wurde!!!



VIELEN DANK!!!


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