kaufrecht

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JUSLINE
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kaufrecht

Beitrag von JUSLINE » 10.03.2002, 10:49

hilfe! Ich habe für meinen Freund eine gravur auf einem armreifen anfertigen lassen. Der Graveur hat die Schrift beim ersten Mal vermasselt und musste den Armreifen polieren.Ich habe ihn extra davor gefragt, ob man erkennen würde, dass der Armreif poliert worden wäre, weil ich dass nicht wollte, er versicherte mir, man würde nichts erkennen.

Am nächsten Tag bekam ich den Reifen zurück.Die Arbeit ist letztendlich unproffessionell gemacht worden, die Polierung ist schmutzig,es sind im Inneren des Reifen kleine Dellen und der Schriftzug ist ungerade und schlecht.Ich musste 20,- Euro bezahlen.Ich möchte den Reifen in seinem ursprünglichen Zustand wiederhaben, weil er so sein ganzes Aussehen verliert.Die Gravur würde ich bei einem anderen Meisdter wiederholen lassen. Welche Rechte bzw.Ansprüche habe ich.Kann ich mein Geld zurückverlangen oder mehr wegen Sachbeschädigung?Bitte um Hilfe.danke






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JUSLINE
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RE: kaufrecht

Beitrag von JUSLINE » 11.03.2002, 15:55

In solchen Fällen ist es zweckmäßig, anläßlich der Bezahlung einen Vermerk auf der Rechnung anzubringen, dass die Bezahlung nur mit Vorbehalt noch durchzusetzender Gewährleistungsansprüche erfolgt. Nach der Schilderung kommen als Ansprüche theoretisch Verbesserung, Wandlung oder Schadenersatz in Betracht. Lassen Sie sich daher von einem anderen Händler beraten ob eine Verbesserung des Mangels technisch möglich ist. Wenn ja müßten Sie die Verbesserungskosten vom ersten Händler einfordern bzw. notfalls einklagen.


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