Datenspeicherung

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JUSLINE
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Datenspeicherung

Beitrag von JUSLINE » 12.12.2005, 13:03

Hallo!



Ich bräuchte dringend Infos darüber, wie lange ein Unternehmen Daten aufbewahren darf. Ich meine damit alle möglichen Daten die in einem Unternehmen anfallen (Rechnungen, Kaufverträge, Geschäftsbriefe, Kundendaten,...). Dafür gibt es doch gesetzliche Aufbewahrungsfristen, ich habe aber leider keine Ahnung wo und in welchem Gesetz ich diese finde!



Bitte um Hilfe!



lg




MEMIL
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RE: Datenspeicherung

Beitrag von MEMIL » 12.12.2005, 22:25

Einfach!

Steuerrelevante Unterlagen: 7 Jahre;

Verträge mit sorfortiger Wirkung: 3 Jahre;

Verträge mit wiederkehrende Wirkung: 3 Jahre nach letzter Zahlung oder Leistung (Mietverträge, Kaufverträge mit Ratenzahlungen)

Unterlagen die strafrechtilich relevant sind: 30 Jahre;

Diese sind die minimale Fristen für diese Sachen. Üblich ist, dass man noch ein oder zwei Jahre mit der Vernichtung abwartet.

MFG,

memil


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JUSLINE
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RE: Datenspeicherung

Beitrag von JUSLINE » 13.12.2005, 11:07

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das hilft mir schon sehr weiter! Ich hätte nur noch eine Frage - in welchem Gesetz bzw. §§ steht das? Ich brauche die Daten nämlich für eine wissenschaftliche Arbeit und muss da natürlich die genaue Herkunft angeben!



Vielen Dank

lg sonnenblume


MEMIL
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RE: Datenspeicherung

Beitrag von MEMIL » 13.12.2005, 12:10

Liebe Sonnelein!

Das steht Leider in vielen Gesetzen. Einigen dieser Fristen findest du im ABGB, andere in Steuergesetzen, einige im StGB. Da hilft wirklich nur eine Recherche. Wenn du die beide Gesetze StGB und ABGB in Index auf Verjährungsfristen durchläufst, findest du schon einen großen Anteil von Fristen.

Das ist der Weg, den ich dir empfehlen kann. Leider arbeite mit vielen von diesen Fristen, aber ich brauche nie zitieren woher sie stammen, sondern ich muss sie nur respektieren.

MFG,

memil@gmx.net




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