Versicherungsschutz

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Eigenbau
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Versicherungsschutz

Beitrag von Eigenbau » 12.03.2015, 16:34

Liebe Forummitglieder!

Ich erlaube mir nachfolgende Frage betreffend eines Versicherungsschutzes zu stellen:

Habe vor kurzem eine Rechtsschutz-Versicherung "NEU" abgeschlossen, da ich für meine Lebensgefährtin das Arbeits- und Sozialrecht miteingeschlossen haben wollten.

Jetzt steht folgendes betreffend Versicherungsschutz in der Polizze:
Artikel 19
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich

1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben

1.1. Im Privatbereich
der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufs- oder Betriebsbereich betreffen.

1.2. Im Berufsbereich
der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1.) für Versicherungsfälle die mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.

Folgendes steht im Artikel 5:
Wer ist Versicherung und unter welchen Voraussetzungen können mitversicherte Personen Deckungsansprüche geltend machen?

1. Versichert sind der Versicherungsnehmer und die in den Besonderen Bestimmungen jeweils genannten mitversicherten Personen.

Ist in den Besonderen Bestimmungen die Mitversicherung von Familienangehörigen vorgesehen, so umfasst der Versicherungsschutz neben dem Versicherungsnehmer

1.1. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten und

1.2. deren minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, Enkelkinder jedoch nur, wenn sie im häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben) ................

In den Besonderen Bestimmungen steht nicht von Mitversicherung von Familienangehörigen.

Meine konkrete Frage dazu:

im Artikel 19.1.1 und 19.1.2. steht:
Versicherungsschutz haben neben dem Versicherungsnehmer die Familienangehörigen (5.1.)

Im Artikel 5 steht

1. versichert sind der Versicherungsnehmer und die in den Besonderen Bestimmungen jeweils genannten mitversicherten Personen. Ist in den Besonderen Bestimmungen die Mitversicherung von Familienangehörigen vorgesehen, so umfasst der Versicherungsschutz neben dem Versicherungsnehmer

Bei Besondere Bestimmungen ist nicht angeführt.

Genießt meine Lebensgefährtin Versicherungsschutz ???

Nachdem ich die Polizze erhalten habe, reklamierte ich bei der Versicherung die meinte, dass es so zu verstehen ist, dass Sie versichert wäre.

Meiner Meinung nach nicht, da nur im Artikel 5 1.1. die Lebensgefährtin angeführt ist und nicht im Artikel 5 1.


1.1. in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegattin bzw. Lebensgefährtin

1.2. minderjährige Kinder in häuslicher Gemeinschaft usw.

Bitte um konkrete Informationen, da wie man weiß, dass Versicherungen, wenn es darauf ankommt nur dafür aufkommen, wenn alles genau angeführt ist.



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