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"gratis" Schuldrucker

Verfasst: 12.03.2015, 08:06
von Daniel Werner
Hallo und danke erstmal, dass ihr euch di Zeit nehmt meinen Beitrag durchzulesen.
Also wie schon in Titel beschrieben haben wir einen Schuldrucker bei welchem wir gegen Zahlung via Quickchip drucken können. Nun haben wir aber durch Zufall bemerkt, dass wir auch drucken können, wenn kein Geld auf unserem Quickchip vorhanden ist. Nun wurde aber jede Kopie mit jedem Namen dokumentierz und die Firna welche den Beitrag zur Verfügung stellt möchte nun, dass wir nachbezahlen. Dürfen sie das ? War ja schließlich ihre Schuld, dass sie den Drucker nicht richtig konfiguriert/programmiert haben.
Hoffe auf konstruktieve Antworten.

Verfasst: 12.03.2015, 12:01
von lexlegis
Sicher dürfen die das. Es war vereinbart, dass ihr für eure Kopien zahlt. Die Firma hat die vereinbarte Leistung erbracht (Kopien). Dafür steht ihr auch das vereinbarte Entgelt zu. Sie hat einen privatrechtlichen Anspruch gegen euch, also ist die Forderung der Nachbezahlung legitim. Der Konfigurationsfehler führt nicht automatisch dazu, dass ihr alles gratis bekommt.

Meines Erachtens könnte das bewusste Ausnutzen dieser Schwäche unter Umständen sogar unter § 149 Abs 2 und Abs 3 StGB fallen. Drucker = ein Werkleistungsautomat.

Verfasst: 12.03.2015, 16:01
von Manannan
Auf Grund des Titels "Schuldrucker" gehe ich davon aus, dass es sich hier um die Anfrage einer Schule handelt. Umso peinlicher die mangelhafte Rechtschreibung!

Verfasst: 13.03.2015, 07:53
von Daniel Werner
Ich habe diesen Beitrag auf meinem Handy erstellt, daher die mangelhafte Rechtschreibung. Tut mir Leid ich wollte mich darüber so schnell wie möglich informieren und in diesem Moment stand kein PC zur Verfügung.
Danke auch für die Antwort lexlegis :).