DSG §51 DRINGEND!

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JUSLINE
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DSG §51 DRINGEND!

Beitrag von JUSLINE » 11.12.2005, 22:43

Frage: § 51 spricht von betroffenen und verletzten. wo finde ich diese definiert? nach DSK kommt §51 in unserem fall nicht in frage, weil die DSK nur die mitglieder als verletzte mit geheimhaltungsinteresse sieht, nicht aber uns als verein, dem diese daten gehören. muss ich mich damit abfinden?

Schilderung des falles:

Person A ist bei unserem verein angesetellt und legt als geschäftsführer und fundraisingmanager eine sicherungskopie der spenderdaten aus der datenbank an. diese nimmt er bei auflösung des dienstverhältnisses mit und verwendet sie trotz aufforderung des vorstandes sie herauszugeben, um seinen eigenen verein aufzubauen.



ist dies wirklich nur zivilrechtlich (Arbeitsrecht) zu verfolgen.



Nach stgb §123 ist die frist schon lange abgelaufen. für veruntreuung ist der folgeschaden (spenden jetzt ihm statt uns) irrelevant, der direktschaden wenn überhaupt nur schwer nachzuweisen. diebstahl kommt nicht in frage weil daten keine körperliche sachen sind. gibt es argumente für untreue?

fällt euch sonst noch was ein?



herzlichen dank im voraus

andrea




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