Zahlungsbefehl: Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?
Verfasst: 03.03.2015, 16:02
Hallo.
Ich habe eine kurze Frage zu Zahlungsbefehlen.
Angenommen, eine Person habe in Österreich einen Hauptwohnsitz und mehrere Nebenwohnsitze eingetragen. Eine Firma schickt nun einen Zahlungsbefehl an einen Nebenwohnsitz. Nun müsste binnen 4 Wochen Einspruch erhoben werden, sonst wird der gültig.
Angnommen, die Person ist mehr als 4 Wochen nicht mehr am Nebenwohnsitz gewesen. Ist der Zahlungsbefehl damit gültig?
Allgemein gefragt: Muss der Zahlungsbefehl an die Hauptadresse geschickt werden oder kann der auch an eine Nebenadresse geschickt werden und ist trotzdem gültig?
Ich habe eine kurze Frage zu Zahlungsbefehlen.
Angenommen, eine Person habe in Österreich einen Hauptwohnsitz und mehrere Nebenwohnsitze eingetragen. Eine Firma schickt nun einen Zahlungsbefehl an einen Nebenwohnsitz. Nun müsste binnen 4 Wochen Einspruch erhoben werden, sonst wird der gültig.
Angnommen, die Person ist mehr als 4 Wochen nicht mehr am Nebenwohnsitz gewesen. Ist der Zahlungsbefehl damit gültig?
Allgemein gefragt: Muss der Zahlungsbefehl an die Hauptadresse geschickt werden oder kann der auch an eine Nebenadresse geschickt werden und ist trotzdem gültig?