Vor sieben Jahren Geld geborgt!

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JUSLINE
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Vor sieben Jahren Geld geborgt!

Beitrag von JUSLINE » 05.12.2005, 20:42

Guten Tag liebe JusLine!



Folgendes:



3 Personen haben vor mittlerweile sieben Jahren einem Versicherungsberater je 12.222 öS übergeben, weil dieser gemeint hat, er hat ein gutes Geschäft für uns! Also dachten wir, wir sollte es probieren! Er hat in diesem Gespräch mitgeteilt, dass es ungefähr 5-6 Jahre dauern kann, bis wir mit diesem Geld, dass er von uns erhalten hat, einen Gewinn machen! Nun ist er schon 2 Jahre drüber und wir haben noch nichts von unserem Geld gesehen!!!



Nun meine Frage: Was können wir tun, um an unser wieder an unser Geld zu kommen! Es wurde nichts schriftlich festgehalten, jedoch sind Kontoauszüge vorhanden, wo die Summe abgehoben wurde!!!



Ps.: Eine dieser 3 Personen war damals erst 16 Jahre alt!!!



Erbitte Hilfe!



mit freundlichen Grüssen



Roman



MEMIL
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RE: Vor sieben Jahren Geld geborgt!

Beitrag von MEMIL » 08.12.2005, 23:25

Alles hängt davon ab, ob ihr das Geld am Biertisch übergeben habt, oder ob ihr einen Vertrag oder Vereinbarung unterschreibt habt. Wenn alles nur mündlich war, kann nur die Staatsanwaltschaft (Anzeige wegen Betrug) Hilfe beschaffen. Insbesondere weil ein der geprellten Minderjähriger war.

Wenn jedoch ein Vertrag vorhanden ist, dann schnell das Gericht aufsuchen und eine Leistungsklage einbringen. Am Amtstag ohne Anwalt oder, am besten mit einen Rechtsanwalt, der den ganzen Sachverhalt vorher überprüft und auf Nummer sicher geht: Wenn der Schuldner kein Geld hat, werdet ihr nur mehr Geld ausgeben können…

MFG,

memil@gmx.net






MEMIL
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RE: Vor sieben Jahren Geld geborgt!

Beitrag von MEMIL » 09.12.2005, 15:15

Also, nachträglich habe ich bemerkt, dass die Vorgangsweise war wirklich mündlich. Dann bitte, Staatsanwaltschaft wegen Betruges hinsichtlich des Minderjährigen. Alles andere steht in den Sternen. Entweder ist der Schuldner bereit die Forderung anzuerkennen und alles schriftlich festzulegen, oder die Sache wird lang, aber sehr lang, beim Gericht ablaufen (wenn er nicht alles zugibt)!!!


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