Behinderung bei der Klagseinbringung
Verfasst: 20.02.2015, 20:25
Hallo,
wenn die Opfer bei der Klagseinbringung seit Jahren behindert werden, Polizei und Staatsanwaltschaft nicht den "Verbrechen" nachgehen. Kann man die Klagseinbringung beim lokalen Gericht uebergehen und sich direkt an das Europaeische Gericht fuer Menschenrechte wenden bzw. an das Gericht in Genf?
Danke
wenn die Opfer bei der Klagseinbringung seit Jahren behindert werden, Polizei und Staatsanwaltschaft nicht den "Verbrechen" nachgehen. Kann man die Klagseinbringung beim lokalen Gericht uebergehen und sich direkt an das Europaeische Gericht fuer Menschenrechte wenden bzw. an das Gericht in Genf?
Danke