Frankenkredit
Verfasst: 20.02.2015, 13:40
Hallo ich habe seit 2002 einen Frankenkredit, und seit 2008 wurden bei mir auf meinen vereinbarten Libor + 1,25 % Zusätzlich noch ein Aufschlag dazugerechnet um die Differenz zwischen Libor und Interbankenzinssatz auszugleichen.
Ich habe einen Frankendreditvertrag(bin ein kleiner Unternehmer,also kein Konsument) und in diesem ist der Punkt:
Punkt B4 Zinsgleitklausel: "Der Kreditgeber ist berechtigt, die Konditionen entsprechend den jeweiligen Geld-, Kredit- oder Kapitalmarktverhältnissen zu ändern."
durchgestrichen!!!
es gibt aber dann noch einen dazugeschriebenen Punkt, auf Aufgrund dieser Ergänzung wurde mir ein Aufschlag dazugerechnet!!
Ergänzung zu Punkt B4:
Der Kreditgeber ist berechtigt, bei Veränderungen der für die Kalkulation maßgeblichen Bedingungen eine entsprechnde Anpassung des Vereinbarten Zinssatzes vorzunehmen.
Meines erachtens ist die Ergänzung zu Punkt B 4 nicht gültig, denn wie kann etwas ergänzt werden das garn nicht da ist, weil durchgestrichen!!!
MfG
Daniel
Ich habe einen Frankendreditvertrag(bin ein kleiner Unternehmer,also kein Konsument) und in diesem ist der Punkt:
Punkt B4 Zinsgleitklausel: "Der Kreditgeber ist berechtigt, die Konditionen entsprechend den jeweiligen Geld-, Kredit- oder Kapitalmarktverhältnissen zu ändern."
durchgestrichen!!!
es gibt aber dann noch einen dazugeschriebenen Punkt, auf Aufgrund dieser Ergänzung wurde mir ein Aufschlag dazugerechnet!!
Ergänzung zu Punkt B4:
Der Kreditgeber ist berechtigt, bei Veränderungen der für die Kalkulation maßgeblichen Bedingungen eine entsprechnde Anpassung des Vereinbarten Zinssatzes vorzunehmen.
Meines erachtens ist die Ergänzung zu Punkt B 4 nicht gültig, denn wie kann etwas ergänzt werden das garn nicht da ist, weil durchgestrichen!!!
MfG
Daniel