Folgende Situation, ich hab bis vor ein paar Wochen zur Untermiete gewohnt, musste aber aus dieser Wohnung wieder raus (Eigenbedarf). Dadurch, dass das ganze relativ schnell vonstatten ging, hab ich damals mit meiner Ex-Vermieterin vereinbart (mündlich), dass ich meine Sachen, bis ich eine neue Wohnung gefunden hab, in einem seperaten Kellerraum unterstellen kann, den sie selber um 20€ gemietet hab. Ich hab damals gesagt, dass ich diese Kosten von 20€ im Monat übernehme, solange meine Sachen dort gelagert sind. Sie hat mir mehrfach versichert, dass sie den Raum zum einen selber nicht braucht, zum anderen, dass ich meine Sachen bis zu einem Jahr dort lagern kann. Wie gesagt, alles nur mündlich vereinbart.
Ich wohne übergangsweise bei meinem Freund, wo ich einen Teil der Sachen auch untergebracht hab, leider ist die Wohnung relativ klein, und es gibt dort auch keine Kellerabteile / Dachboden. Nachdem ich noch keine passende Wohnung gefunden hab, hab ich diverse Angebote von self storage-Firmen eingeholt, und meiner Ex-Vermieterin mitgeteilt, dass ich meine Sachen voraussichtlich Ende Februar / Anfang März abholen werde.
Das war vor ca 2 Wochen, Reaktion kam erst heute - sie hat mir eine Frist bis Ende Februar gesetzt, da sie ansonsten meine Sachen entsorgen lässt (auf meine Kosten). Ich kenn mich jetzt mit der Rechtslage nicht wirklich aus, ich meine aber, mal gehört / gelesen zu haben, dass
1. eine Frist 4 Wochen sein muss
2. auch nach Ablauf der Frist fremdes Eigentum nicht einfach entsorgt werden darf (Sachbeschädigung????) und
3. dass derjenige, der fremdes Eigentum einfach entsorgt, sich dadurch strafbar macht, und derjenige einem in dem Fall eine Entschädigung zahlen muss (vorausgesetzt, man zeigt das an)
Ich kenn mich, wie gesagt, nicht wirklich aus, und bin mir nicht sicher, ob die 3 oben genannten Punkte so korrekt sind bzw ob ich im Falle des Falles rechtlich gesehen was machen könnte.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke schön
Edit: Ganz vergessen, darf sie mir den Zugriff zu meinen Sachen verweigern? Ich hab sie vorhin noch informiert, dass ich im Laufe dieser Woche schon mal in den Kellerraum müsste (ich hab keinen Schlüssel), hab ihr 3 Tage genannt, wo's möglich wäre und ob einer davon für sie passt, woraufhin die Dame mir erklärt hat, dass ich erst wieder in den Raum kann, wenn meine Sachen alle abgeholt werden. Sie kann mir aber doch nicht den Zugriff auf meine Sachen verwehren, oder?
Entsorgung von fremden Eigentum?
Könnte sie das auch, wenn sie mir nachweislich vor dem Termin den Zutritt verwehrt hat? Ich mein, einerseits soll ich die Sachen abholen, andererseits verweigert sie mir halt den Zugriff dazu. Und was würde passieren, wenn von ihrer Seite ein Terminvorschlag kommen würde, den ich nicht wahrnehmen könnte & sie einen alternativen Vorschlag verweigern würde?Manannan hat geschrieben:Sie kann es zwar nicht entsorgen lassen, aber gegen Sie nach Ablauf dieses Termins Besitzstörungsklage einbringen. Das wird dann teuer.....
Die Besitzstörungsklage kann sie trotzdem einbringen. Sie müssen dann allerdings vor Gericht den Beweis erbringen, dass Ihnen die Räumlichkeiten nicht zugänglich waren.
Wenn Sie den Terminvorschlag nicht wahrnehmen können, dann müssen Sie die Sachen eben von einem bevollmächtigten Vertreter abholen lassen.
Wenn Sie den Terminvorschlag nicht wahrnehmen können, dann müssen Sie die Sachen eben von einem bevollmächtigten Vertreter abholen lassen.
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