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Pflichtanteil und Erbvorauszahlung

Verfasst: 09.02.2015, 08:34
von Petra Nolte
Hallo!
Ich hätte eine Frage zu einer Erbangelegenheit.
Zur Sachlage:
Es geht um den Pflichtteil der verstorbenen Mutter.
-> vor mehreren Jahren Hauskauf vom leiblichen Vater inkl. Bestätigung einer Erbvorauszahlung in der Höhe von 10000 EUR (als Bestätigung bzw. Sicherheit für die Schwester); Ds Haus wurde um diesem Betrag günstiger gekauft. Diese Haus hat zu 100% meinem Vater gehört.

Nun ist leider meine Mutter verstorben. Sie hat gemeinsam mit meinem Vater in einem anderen Haus gelebt. Der Vater wurde als Universalerbe eingesetzt. Die beiden Schwestern sollen lt. Testament ihren Pflichtanteil bekommen. Der Vater weigert sich nun den gesamten Pflichtanteil auszubezahlen. Er will die Erbvorauszahlung davon abziehen. Wie sieht das rechtlich aus? Habe ich Anspruch auf den Erbteil meiner Mutter?

Freue mich über weiterführende Infos.
Danke!

lg
nolte2015

Verfasst: 11.02.2015, 09:13
von Manannan
Der Nachlass nach Ihrer Mutter geht laut Testament an den Vater (Universalerbe). Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil und erhalten die Hälfte dessen, was Sie als gesetzlicher Erbe bekommen hätten. Die bereits erhaltene Erbvorauszahlung iHv € 10.000,00 ist darauf anzurechnen.

Danke

Verfasst: 11.02.2015, 11:04
von nolte2016
Herzlichen Dank für ihre Antwort.

Wenn sie richtig verstanden habe, wird der Betrag abgezogen oder? Sofern der Pfilchtanteil 11000 EUR wäre, würden mir noch genau 1000.- EUR zustehen obwohl es der Erbteil meiner Mutter ist oder stehe ich auf der Leitung :-)

Liebe Grüße
nolte2015

Verfasst: 11.02.2015, 12:05
von Manannan
Angerechnet kann nur das werden, was vom Erblasser im Voraus auf das Erbe gegeben wurde. Wurde diese Geldleistung von Ihrem Vater geleistet, dann betrifft es einmal seinen Nachlass und ist daher auf das Erbe nach der Mutter NICHT anzurechnen.

In Ihrem Beispiel würden Ihnen dann die € 11.000,00 zustehen.
Ist das Voraus auf das Erbe der Mutter anzurechnen, denn würden Ihnen aus dem Pflichtteil nur € 1.000,00 zustehen.

Entscheidend ist, was bezüglich der Anrechnung nun konkret vereinbart wurde.

Hinweisen möchte ich auch darauf, dass ich hier auf die österreichische Rechtslage Bezug nehme.

Danke

Verfasst: 11.02.2015, 12:57
von nolte2016
Herzlichen Dank für ihre Hilfe!

Liebe Grüße
nolte2015