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skanter
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von skanter » 05.02.2015, 18:05
Hallo an alle!
Hoffe es gibt hier jemanden, der versiert ist im Strafrecht!
Angeklagt wegen:
§§146,147 (1) Z 1 und (2), 148 2.Fall, 148a (1,2) 1.Fall und 2.Fall Stgb.
Mit welcher Strafe ist hier zu rechnen bzw. wahrscheinlich Es handelt sich um einen Erwachsenen.
Danke vorab für Antworten. mfg. [/b]
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Manannan
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von Manannan » 06.02.2015, 12:48
Das Strafmaß liegt zwischen 6 Monate und 10 Jahre; die Strafhöhe erfahren sie bei der Verurteilung und diese liegt im Ermessen des Richters.
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skanter
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von skanter » 06.02.2015, 15:08
[Danke für die Antwort ! Da ist dann nur noch zu hoffen, dass der Richter milde gestimmt ist-wenn man so liest dass Millionenbetrüger oft mit Bewährung bzw. teilbedingt durchkommen, hoffe ich doch dass es bei einer Summe von 15.000.- nicht so krass wird! Mfg.
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Manannan
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von Manannan » 06.02.2015, 18:37
Wenn Sie bisher unbescholten waren und eine gute Sozialprognose aufweisen, dann werden Sie vermutlich mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Da tätige Reue iSv § 167 StGB ohnehin schon zu spät ist, wäre es für das Strafmaß dennoch günstig, wenn Sie bis zur Verhandlung den Schaden wieder gutmachen.
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