Hallo, ich habe einige Fragen in Sachen Erbrecht und Privat/Familiendarlehen.
Zum Fall: Mein Vater ist kürzlich verschieden, und nun ist unter anderem eine Urkunde aufgetaucht die besagt das seine Eltern ihm ein Darlehen von 68000€ gewärt haben. 38k gingen an die Bank und 30k wurden angeblich in bar ausgehändigt. Kommentar."Wir wissen nicht wofür er diese 30.000 verwendet hat." Zusätzlich bekommen seine Eltern noch eine Summe zwischen 30.000 und 40.000 aus der auf sie abgeschlossenen Lebensversicherung, fordern aber nach wie vor den gesamten Betrag in Höhe von 68.000.
Nun zu meinen Fragen:
1) In wie weit hat eine Transaktion von 30.000 in bar Bestand ohne weitere Zeugen?
2) Da sie Geld aus der Lebensversicherung ihres Sohnes erhalten, fällt dieser Betrag nicht automatisch als Rückzahlung des Darlehens an, sodass nur noch die Differenz zu begleichen wäre?
Vielen Dank für etweige Antworten im vorraus,
MfG Markus Pokorny.
Lebensversicherung als Rückzahlung eines Privatdarlehens
Vorweg meine Anteilnahme zum Ableben Ihres Vaters.
Wie Sie die Sachlage schildern, hat Ihr Vater mit seinen Eltern einen gültigen Darlehensvertrag abgeschlossen. Wie das Geld verwendet wurde, spielt keine Rolle. Ich gehe davon aus, dass die Eltern auch beweisen können, das Geld tatsächlich an Ihren Vater bezahlt zu haben. Das wäre wichtig!
Die offene Forderung der Eltern in Höhe von € 68.000,00 richtet sich somit gegen den Nachlass und die Forderung geht idR zu gleichen Teilen an die gesetzlichen Erben über, soferne diese eine Erbantrittserklärung abgeben.
Die Zahlung aus der Lebensversicherung dient der Besicherung des Darlehens nur dann, wenn dies in der Urkunde auch so vereinbart wurde. Wurde das jedoch nicht so festgelegt und die Eltern als Begünstigte eingetragen, dann haben sie nicht nur Anspruch auf die die aushaftende Darlehensschuld sondern auch auf die Lebensversicherungssumme.
Haben Sie durch das zuständige Notariat schon eine Vorladung zur Todfallsaufnahme erhalten?
Wie Sie die Sachlage schildern, hat Ihr Vater mit seinen Eltern einen gültigen Darlehensvertrag abgeschlossen. Wie das Geld verwendet wurde, spielt keine Rolle. Ich gehe davon aus, dass die Eltern auch beweisen können, das Geld tatsächlich an Ihren Vater bezahlt zu haben. Das wäre wichtig!
Die offene Forderung der Eltern in Höhe von € 68.000,00 richtet sich somit gegen den Nachlass und die Forderung geht idR zu gleichen Teilen an die gesetzlichen Erben über, soferne diese eine Erbantrittserklärung abgeben.
Die Zahlung aus der Lebensversicherung dient der Besicherung des Darlehens nur dann, wenn dies in der Urkunde auch so vereinbart wurde. Wurde das jedoch nicht so festgelegt und die Eltern als Begünstigte eingetragen, dann haben sie nicht nur Anspruch auf die die aushaftende Darlehensschuld sondern auch auf die Lebensversicherungssumme.
Haben Sie durch das zuständige Notariat schon eine Vorladung zur Todfallsaufnahme erhalten?
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