Schadenersatz
Verfasst: 23.01.2015, 12:40
Hallo liebe Rechtsfreunde,
könnte bitte jemand erklären was der unterschied zwischen dem Ersatz des Vertrauensinteresses und des Erfüllungsinteresses ist?
Annahme: ein Scheinvertreter (A) veräußert ohne Vollmacht ein Fahrrad (Wert: 350 Euro) um 300 Euro an B, der dieses bereits C für 400 Euro zugesagt hat. Weiters kauft B dafür bereits neue Reifen um 25 Euro.
Mir ist klar dass A dem B auf das Vertrauensinteresse haftet, allerdings ist mir nicht klar warum das nur die 25 Euro umfasst und nicht auch den Weiterveräußerungsgewinn der doch ein positiver Schaden als gesicherte Erwerbschancen gilt?
Und handelt es sich wirklich um einen positiven Schaden oder entgangenen Gewinn?
Danke im Voraus!!
könnte bitte jemand erklären was der unterschied zwischen dem Ersatz des Vertrauensinteresses und des Erfüllungsinteresses ist?
Annahme: ein Scheinvertreter (A) veräußert ohne Vollmacht ein Fahrrad (Wert: 350 Euro) um 300 Euro an B, der dieses bereits C für 400 Euro zugesagt hat. Weiters kauft B dafür bereits neue Reifen um 25 Euro.
Mir ist klar dass A dem B auf das Vertrauensinteresse haftet, allerdings ist mir nicht klar warum das nur die 25 Euro umfasst und nicht auch den Weiterveräußerungsgewinn der doch ein positiver Schaden als gesicherte Erwerbschancen gilt?
Und handelt es sich wirklich um einen positiven Schaden oder entgangenen Gewinn?
Danke im Voraus!!