Ich habe jemanden Geld geliehen mit der mündlichen Vereinbarung es in einigen Wochen zurückzubekommen.
Doch der schiebt das immer wieder vor sich her und vertröstet mich auf später , ich hab das gefühl dass er es nicht zurückzahlt. Was kann ich tun, gilt nach dem gesetz die mündliche vereinbarung?
grüsse und danke im vorraus
Geld geborgt
RE: Geld geborgt
Ja, eine mündliche Vereinbarung gilt auch „nach dem Gesetz“, Jedoch, um deine Forderung einzutreiben ist notwendig, dass entweder dein Schuldner die Forderung schriftlich anerkennt, oder dass du ein Verfahren gegen ihn führst, wo du beweisen musst, dass er dir was schuldet. Deswegen, stellen sich andere Fragen in Vordergrund: Ist dein Schuldner bereit, die Forderung anzuerkennen? Kann er diese überhaupt bezahlen? Ist der Betrag soviel, dass es sich lohnt einzuklagen? Das alles muss abgeklärt werden, sonst wirst du nur noch mehr Geld verlieren.
MFG,
memil@gmx.net
MFG,
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