Abklärung Klausur rechtliche Grundlagen

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and.matt
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Abklärung Klausur rechtliche Grundlagen

Beitrag von and.matt » 21.01.2015, 11:51

Hallo liebe Freunde des Rechts.

Ich schreibe nächste Woche eine Klausur im Fach rechtliche Grundlagen. Dabei sollen wir ein Beispiel einer Straftat bringen die möglichst alle Rechtsbereich abdeckt. Also Privatrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht. Es geht dabei nicht darum die genauen Paragraphen zu nennen sondern nur darum zu erklären welches Tat in welchen Bereich fällt. Auch irgendwelche wenn-dann Geschichten sind irrelevant. Einfach so hinnehmen wie es da steht.

Mein Beispiel ist folgendes:
Person flüchtet betrunken mit zugelassenem Skidoo vor Polizei. Späteres Zusammentreffen mit Polizei löst Handgemenge aus in dem ein Polizist verletzt wird.

•Privatrecht: Polizist hat Anspruch auf Schmerzensgeld.
•Öffentliches Recht:
oVerwaltungsrecht: Wegen Trunkenheit am Steuer und Missachtung einer Anhaltung Verwaltungsstrafe der Verwaltungsbehörde.
oStrafrecht: Strafverfahren aufgrund von schwerer Körperverletzung des Polizisten und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Habe ich das ganze richtig verstanden? Habe ich was übersehen oder falsch zugeordnet?

Für sachliche und kompetente Kritik bin ich, als nicht JUS-Student, sehr dankbar.



MG
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Beitrag von MG » 22.01.2015, 12:43

..der Ski-Doo verunsichert mich. Gibt es wirklich für den Verkehr zugelassene Ski-Doos? Ich würde einfach einen PKW nehmen, dann spielt das Ganze auch problemlos auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr.

Aber sonst, alles dabei. Der PKW-Lenker könnte ja bei seiner alkoholisierten Flucht auch noch ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge streifen, dann hätten Sie auch Ansprüche Dritter gegen die Versicherung des PKW usw....

Alles Gute bei der Prüfung

mfG
RA Michael Gruner

Manannan
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Beitrag von Manannan » 22.01.2015, 13:05

.....es handelt sich um ein Sonderkraftfahrzeug nach § 2 Abs 1 Z 23 KFG.
Die Haftung nach dem EKHG ist daher zu beachten.

MG
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Beitrag von MG » 22.01.2015, 16:24

Manannan hat geschrieben:.....es handelt sich um ein Sonderkraftfahrzeug nach § 2 Abs 1 Z 23 KFG.
Die Haftung nach dem EKHG ist daher zu beachten.
Danke, wieder was gelernt!

z.B.: http://www.powersports-x.at/powersports ... siert.html

and.matt
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Beitrag von and.matt » 23.01.2015, 17:02

MG hat geschrieben:..der Ski-Doo verunsichert mich. Gibt es wirklich für den Verkehr zugelassene Ski-Doos? Ich würde einfach einen PKW nehmen, dann spielt das Ganze auch problemlos auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr.
Gibts ganz bestimmt. Dieser Fall ist wirklich so passiert. ;)

Danke für die Infos auf jeden Fall.

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