Wie kann man vorgehen, wenn sich nach einem Autokauf herausstellt, daß die Versprechungen des Autohändlers nicht der Wahrheit entsprechen? Der Wagen kostete € 450,-. Der Händler versicherte, es wären nur noch € 145,- an Reparaturkosten aufzuwenden, um das "Pickerl" zu bekommen; für die Überstellung in eine Werkstatt wollte er die blauen Nummerntafeln zur Verfügung stellen. Nach dem Kauf wollte er davon allerdings nichts mehr wissen. Der Wagen wurde daraufhin in eine Werkstatt abgeschleppt. In dieser stellte sich heraus, daß sich die Reparaturen auf mind. € 1000,- belaufen. Der Autohändler läßt natürlich nicht mehr mit sich reden, wird am Telefon unverschämt bzw. legt einfach auf.
Autokauf
RE: Autokauf
Das liest sich so, als würden Sie hier einen Gewährleistungsanspruch geltend machen können. Das Auto hat nach Ihren Schilderungen nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften. Wenn also keine Möglichkeit mehr besteht, den Händler zur Einsicht zu bringen, bleibt Ihnen nur die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
RE: Autokauf
irrtumsanfechtung nach § 871 ABGB wegen veranlassung des irrtums ist ebenfalls denkbar.
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