Beleidigung § 116 StGB

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Marlene Brand
Beiträge: 1
Registriert: 12.01.2015, 13:37

Beleidigung § 116 StGB

Beitrag von Marlene Brand » 12.01.2015, 14:12

Guten Tag an alle!

Vor circa 4 Wochen hatten meine Freundin und ich abends einen Autounfall. Ich war zu diesem Zeitpunkt betrunken und bin angeschnallt am Beifahrersitz gesessen, meine Freundin, die gefahren ist, war leider nicht angeschnallt und hatte eine Platzwunde im Gesicht die extrem stark geblutet hat. Ich habe ihr ein Taschentuch auf die Stirn gedrückt wodurch auch meine Hände komplett voll waren mit ihrem Blut. Für mich war diese Situation der reinste Horror, seitdem kann ich auch nicht mehr schlafen.

Ich habe starke Erinnerungslücken was die Zeit direkt nach dem Crash betrifft, besser gesagt extreme Blackouts und kann mich an so gut wie nichts mehr erinnern.

Was ich allerdings noch weiß ist, dass ein Beamter in einem Ton mit uns geredet hat der absolut nicht in Ordnung war. Angeblich, so behaupten die Polizisten, habe ich diese dann beschimpft woran ich mich allerdings überhaupt nicht mehr erinnern kann. Auch bei der Einvernahme haben die Damen und Herren mich als "dumm" bezeichnet und mit mir geredet als wäre ich ein Schwerverbrecher???!!!

Meine Frage ist nun: Mit welcher Strafe muss ich rechnen? Kann man auf akute Belastungsreaktion plädieren? Der Beamte hat bei der Einvernahme noch behauptet er kann beurteilen dass ich nicht im Schock gehandelt habe, aber wie sollte er das können? Er ist ja nun mal kein Psychologe. Ich habe mir bis dato noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und mich belastet diese Situation extrem da ich mich eben an nichts mehr erinnern kann.

Ich freue mich über jede Antwort, vielen Dank!



Martin2208
Beiträge: 5
Registriert: 04.02.2015, 15:18

Beitrag von Martin2208 » 07.02.2015, 12:41

hallo,

da der Beamte im Dienst handelte, wirst du wahrscheinlich gem. § 82(1) SPG bestraft werden (bis zu 350€).

Gegen das Verhalten des Beamten kannst du auf alle Fälle eine Richtlinienbeschwerde gem. § 89 SPG erheben.

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 07.02.2015, 19:00

Sie waren also betrunken, haben extreme Erinnerungslücken und können sich an nichts erinnern. Sie können sich aber an das erinnern, was für Sie günstig ist?

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 146 Gäste