Strafausmaß bei schwerem gewerbsmäßigem Betrug

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reicherm
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Registriert: 10.01.2015, 14:06

Strafausmaß bei schwerem gewerbsmäßigem Betrug

Beitrag von reicherm » 10.01.2015, 14:21

Hallo an alle!
Wie wird der folgende Fall zu bestrafen sein:
Jemand hat bei verschiedenen Versandhäusern auf verschiedene erfundene Namen und verschiedene Adressen Waren bestellt und die dann übers Internet verkauft. Dazu hat er einen Ausweis gefällscht, mit dem er die Waren bei der Post abgeholt hat. Weiters hat er einen Gutschein gefällscht und den auch übers Internet verkauft. Schadenssumme ca. 20.000.- Er hat Vorstrafen wegen anderer Delikte : 1 Fahrraddiebstahl, 1 Körperversletzung und 1x Nötigung im Straßenverkehr. Ankeglagt ist er wegen § 146, 147 und 148 1. und 2. Fall. Person befindet sich seit Mitte September in U-Haft.
Was wird da die Mindest und was die Höchststrafe sein? Mfg. :? [/i][/b]



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 10.01.2015, 19:04

Wenn es sich um einen Erwachsenen handelt, gehe ich von mindestens einem Jahr bis höchstens 10 Jahre aus.
Zu den bereits genannten Delikten kommen mE lt Sachverhalt noch §§ 223, 231 StGB hinzu.

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