Eidesstattliche Erklärung

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JUSLINE
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Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von JUSLINE » 01.12.2005, 17:41

Liebe Forenmitglieder,



Meinen Fall zu Vollmacht und Honorarvereinbarung habt ihr ja bereits gelesen.



Nun gäbe es anscheindend die Möglichkeit, eine simple schriftliche eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, daß man Besitzer der unterschlagenen Gegenstände ist.



Können hiefür irgendwelche Konsequenzen oder Kosten für mich anfallen oder dient es nur zur Hilfe im Prozess meines Vaters gegen seine Exlebensgefährtin und er trägt als Antragsteller alle Prozesskosten???



Bitte wieder um eine rasche Antwort und nochmals Danke für Deine Erklärung das letzte Mal Memil :-)



Lg, Paty




MEMIL
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RE: Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von MEMIL » 03.12.2005, 17:02

Formal gesehen trägt er als Partei die Verfahrenskosten, die ihn verrechnet werden müssen. In diesem Sinne sehe kein Problem mit der Unterschrift dieser Erklärung. Eure Situation wird dadurch weder verbessert noch verschlechtet.

Das ist aber selbstverständlich eine logische Vermutung. Andere Hintergründe kann leider (aus der Ferne) nicht örten.

MFG,

memil@gmx.net


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