Eidesstattliche Erklärung

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JUSLINE
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Eidesstattliche Erklärung

Beitrag von JUSLINE » 01.12.2005, 17:41

Liebe Forenmitglieder,



Meinen Fall zu Vollmacht und Honorarvereinbarung habt ihr ja bereits gelesen.



Nun gäbe es anscheindend die Möglichkeit, eine simple schriftliche eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben, daß man Besitzer der unterschlagenen Gegenstände ist.



Können hiefür irgendwelche Konsequenzen oder Kosten für mich anfallen oder dient es nur zur Hilfe im Prozess meines Vaters gegen seine Exlebensgefährtin und er trägt als Antragsteller alle Prozesskosten???



Bitte wieder um eine rasche Antwort und nochmals Danke für Deine Erklärung das letzte Mal Memil :-)



Lg, Paty




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