Fehlende Benutzungsbewilligung - nach Sanierung ...

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Paulchen3
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Fehlende Benutzungsbewilligung - nach Sanierung ...

Beitrag von Paulchen3 » 28.12.2014, 20:00

Guten Abend !

Wir sind eine Minderheit mehrerer Parteien im Wohnungseigentum. Die Baubehörde hat uns vor vielen Jahren für eine Benutzungsbewilligung Auflagen erteilt, die umzusetzen sind. Wir haben u.a. auf die Problematik mit einem "übergangenen" Anrainer beim Bezirksgericht hingewiesen (ein Umlaufbeschluss wurde beeinsprucht), wurde dieser Einspruch abgewiesen.

Folglich wurde eine Hausverwaltung beauftragt, die Auflagen durch Pläne und Baumaßnahmen umsetzen zu lassen. Die Baumaßnahmen über mehrere 50 000 Euro sind abgeschlossen, allein die Planungs- bzw. Bauleitungskosten betragen mehrere 5000 Euro. Uns wurde immer mitgeteilt, dass man mit der Behörde sehr gut in Kontakt stehe und alle Auflagen etc. erfülle. Es wurde uns darauf die anteilige Rechnung zugestellt und wir wurden aufgefordert, die angefallenen Kosten zu bezahlen.

Wenige Tage danach erreicht uns ein Schreiben des RA der Hausverwaltung gerichtet an die Baubehörde 2. Instanz, die Stellung nimmt zu einem Einspruch oben genannten Anrainers bei der Baubehörde.

Sind wir der Hausverwaltung ausgeliefert, wenn es jetzt zu weiteren Kosten kommt? Es gibt sicher Nutznießer, ansonsten der Bau längst fertig wäre. Hat die Planung/Bauleitung hier eine Verantwortung oder kann sich diese hinter der Hausverwaltung verstecken?

Bleiben wir auf den Kosten (Zinsen) sitzen, wenn wir sicherheitshalber (da keine Benutzungsbewilligung) nur teilweise unsere anteiligen Kosten bezahlen ?

Wie steht es hier mit dem Schutz der Minderheit laut WEG (keine Nutznießer) ?

Vielen Dank für eine Rückmeldung



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