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Wohnungseigentumsrecht/Betriebskosten bei Eigentümerwechsel

Verfasst: 27.12.2014, 21:27
von willwissen
Habe eine konkrete Frage: im kaufvertrag wurde zwischen dem verkäufer und dem käufer ausdrücklich vereinbart, dass die betriebskosten ab dem zeitpunkt x auf den neuen eigentümer übergehen. nach der kaufabwicklung stellt sich jedoch heraus, dass zwischen dem verkäufer und der (anderen) eigentümergemeinschaft ein streit über offene betriebskosten existiert. die verkäuferin hat über einen bestimmten zeitraum aufgehört, die monatlichen betriebskosten zu entrichten. welche pflichten kommen nun auf den neuen Eigentümer zu? trägt er verantwortung für die lasten des verkäufers, obwohl im kaufvertrag ausdrücklich vereinbart wurde, dass die betriebskosten vor dem tag x den verkäufer betreffen?

Verfasst: 28.12.2014, 17:16
von Manannan
Betriebskosten (auch strittige!) sind bis zum Zeitpunkt X Sache des früheren Eigentümers. Den neuen Eigentümer treffen erst alle Betriebskosten ab dem Zpkt X.