Verdacht auf zusätzlicher Selbstverletzung - wie reagieren?
Verfasst: 20.12.2014, 15:35
Hallo,
ich hätte folgende Frage.
Ein Mann beleidigt, verhöhnt etc. einen anderen so lange, bis dieser außer sich vor Wut ihn einen Fußtritt versetzt. Der Fußtritt fällt an und für sich nicht stark aus, da der Mann dabei von Freunden zurückgehalten wird. Das "Opfer" geht aber zur Polizei und meldet, dass er einen Fußtritt versetzt bekommen hat. Die Polizei stellt fest, dass an der Bekleidung des "Opfers" nichts zu sehen ist, der Mann aber eine leicht Rötung am Fuß hat. Der "Täter" hatte sehr schmutzige Schuhe, wie er den Tritt versetzt hat. Nun wurde bekannt, dass das "Opfer" jetzt einen riesigen Bluterguss bekommen haben soll, eine Venenentzündung bekommen haben soll und dafür u. a. Schmerzensgeld bekommen möchte. Wir gehen davon aus, dass sich das Opfer nachträglich stärker und vielleicht auch wiederholt selbstverletzt hat, um diese Ergebenisse zu bekommen. Wie könnte man da vorgehen, um dies feststellen zu lassen? Danke!
Noch einen schönen Tag!
Sandra

ich hätte folgende Frage.
Ein Mann beleidigt, verhöhnt etc. einen anderen so lange, bis dieser außer sich vor Wut ihn einen Fußtritt versetzt. Der Fußtritt fällt an und für sich nicht stark aus, da der Mann dabei von Freunden zurückgehalten wird. Das "Opfer" geht aber zur Polizei und meldet, dass er einen Fußtritt versetzt bekommen hat. Die Polizei stellt fest, dass an der Bekleidung des "Opfers" nichts zu sehen ist, der Mann aber eine leicht Rötung am Fuß hat. Der "Täter" hatte sehr schmutzige Schuhe, wie er den Tritt versetzt hat. Nun wurde bekannt, dass das "Opfer" jetzt einen riesigen Bluterguss bekommen haben soll, eine Venenentzündung bekommen haben soll und dafür u. a. Schmerzensgeld bekommen möchte. Wir gehen davon aus, dass sich das Opfer nachträglich stärker und vielleicht auch wiederholt selbstverletzt hat, um diese Ergebenisse zu bekommen. Wie könnte man da vorgehen, um dies feststellen zu lassen? Danke!
Noch einen schönen Tag!
Sandra