Haftung für angenommenes Paket

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Rasputin99
Beiträge: 1
Registriert: 15.12.2014, 22:09

Haftung für angenommenes Paket

Beitrag von Rasputin99 » 15.12.2014, 22:41

Guten Tag!

Vielleicht kann mir ja hier jemand Fachkundiger weiterhelfen....

Eine Frage zu folgender Situation:

Wir wohnen in einem Wohnhaus mit rund 20 Parteien in Wien. Da meine Partnerin in Karenz ist und deshalb tagsüber öfters zuhause ist, nehmen wir von der Post öfter Pakete von anderen Hausbewohnern an (auch solche die keine direkten Nachbarn sind, aber schon im Haus wohnen).

Nun hat meine Frau vor ein paar Tagen ein Paket angenommen und für die Übernahme natürlich auch unterschrieben. Am selben Abend wollte ich das Paket nun (aus Freundlickeit) bei der als Empfangsadresse angegebenen Wohnung abliefern (1 Stock oberhalb). Es stellte sich allerdings im Gespräch mit dem Wohnungsmieter heraus, dass die Paketempfängerin nicht dort wohnt und dem Mieter auch nicht bekannt ist.

Also bin ich am nächsten Tag zur Post-Filiale um das Paket zum Zurücksenden abzugeben. Dort wurde mir allerdings mitgeteilt, dass die Post die Kosten dafür nicht übernimmt und ich das Porto für die Rücksendung an einen OnlineShop in Deutschland selbst übernehmen müsse ( rund 10 Euro). Da ich dazu natürlich nicht bereit war, nahm ich das Paket wieder mit und schrieb gut leserlich "Empfänger an Adresse nicht wohnhaft! RETOUR." auf das Paket und stellte es im Eingangsbereich unseres Hauses auf den Postkasten, in der Annahme der Empfänger wohnt viell. doch im Haus und es liegt nur ein Fehler/Irrtum bei der Nummer der Wohnung vor.

Ein paar Tage später meldete sich allerdings dann die Empfängerin aus einem angrenzenden Wohnhaus bei unserer Tür. Sie teilte uns mit, dass sie sich bei der Bestellung geirrt habe und die Falsche Adresse angegeben habe (Hausnummer 15/16 statt 16/15). Das Paket lag zu diesem Zeitpunkt allerdings leider bereits geöffnet beim Postkasten und der Inhalt ( Kleidung im Wert von ca. € 200) wurde entwendet. Wir klärten die Empfängerin über den Sachverhalt auf, worauf diese zugab sich in der Adresse geirrt zu haben uns aber dennoch mit rechtlichen Schritte droht.

Können wir nun für den entwendeten Paketinhalt haftbar gemacht werden, wenn meine Frau das Paket angenommen hat? Immerhin hat die Empfängerin die falsche Adresse angegeben und wir können auch beweisen, dass wir versucht haben das Paket abzuliefern (Wohnung oberhalb von uns)? :?

Leider konnte ich im Internet über die Rechtslage in Österreich nichts finden, würde mich daher über Antworten/Tipps freuen....



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 16.12.2014, 11:32

Wenn Sie sich stillschweigend oder ausdrücklich (§ 863 ABGB) bereit erklären eine fremde Sache in Ihre Obsorge zu übernehmen, dann schließen Sie dadurch einen Verwahrungsvertrag nach §§ 861, 957 ABGB, wonach Sie für eine ordnungsgemäße Verwahrung der Sache bis zur Übergabe an den Eigentümer zu sorgen haben. Sie haften dem Eigentümer für die sich aus Ihrem Verschulden veranlassten Schäden an der Sache. Meines Erachtens beruht Ihr Verhalten auf einer Sorgfaltswidrigkeit („und stellte es im Eingangsbereich unseres Hauses auf den Postkasten“). Dass eine solche Platzierung nicht sicher für fremdes Eigentum ist und es dadurch der Gefahr des Diebstahles ausgesetzt wird, hätte Ihnen klar sein müssen. Es ist eher ungewöhnlich so vorzugehen. Der richtige Weg wäre es gewesen das Paket mitsamt der vorhandenen Daten entweder bei der Polizei abzugeben oder auf eigene Kosten das Paket retournieren und sich anschließend beim Eigentümer regressieren. Oder Sie hätten es bei sich aufbewahren müssen, bis sich jemand meldet. Ihre Vorgehensweise war jedoch fahrlässig und kausal für den Diebstahl an der Sache, demnach ist schadenersatzrechtlich alles Notwendige gegeben.
Seien Sie vorsichtig mit der freiwilligen Übernahme fremder Sachen, es liegt ein Verwahrungsvertrag vor und Sie haften für Schäden, die aus Ihrem Verschulden entstanden sind. Nachbarschaftshilfe hin oder her.

Sie können die Dame nur um Einsicht bitten, dass auch sie einen Fehler gemacht hat, was ebenso kausal für das Ganze gewesen ist (aber außerhalb der Adäquanz und des Rechtswidrigkeitszusammenhanges, denn eine falsche Adresse, soll man ja nicht deshalb nicht angeben, weil dann der Nachbar das Paket auf den Postkasten stellt und es gestohlen wird.) und ob nicht eine Schadensteilung möglich wäre.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 22 Gäste