Wasser vom oberen Nachbar sickert auf mein Grundstück!!!!

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rosenrot
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Wasser vom oberen Nachbar sickert auf mein Grundstück!!!!

Beitrag von rosenrot » 13.12.2014, 21:20

Ich hoffe, dass mir jemand in meiner Situation mit einem Rat weiterhelfen kann!!

Es ist so, dass ich einen sehr großen Baugrund in einer Hanglage besitze.
Dieser Baugrund war als ich ihn geerbt habe, staubtrocken und ideal zum bebauen.
Zum selber bauen, bin ich bis heute noch nicht gekommen, weil es auch Jahrelang an der unvorstellbaren Bürokratie der Gemeinde gelegen ist und ist eine extra Geschichte..…

Jedenfalls ist es so, dass ich meinen Baugrund ganz normal abmähen und pflegen konnte…..
Leider Gottes begann dann aber mein Baugrund von Jahr zu Jahr und immer mehr zu versumpfen, sodass ein Abmähen dieser Fläche für mich immer unmöglicher wurde.
Je mehr Häuser ober meinem Grundstück gebaut wurden, desto schlimmer wurde es.

Heute ist es so gut wie gar nicht mehr möglich, meinen Baugrund zu pflegen und abzumähen.
Mein Grundstück ist wie gesagt als Baugrund gewidmet. Und seit ein Raumplaner im vergangenen Jahr einen TLPB erstellt hat, hat er mein Grundstück und zu meinem Entsetzen jetzt auch noch als Rutschanfällig eingestuft….. Es ist einfach unfassbar.

Ich stehe also jetzt vor der Situation, dass ich meinen Baugrund nicht nur durch den stätigen Oberflächenwassereintritt der von den oben stehenden Häuser kommt (es existiert kein Oberflächenwasserkanal) nicht mehr abmähen kann, also nicht einmal mehr das Gras dass darauf wächst verwerten kann, sondern dass es jetzt auch noch als Rutschanfällig usw. eingestuft worden ist, obwohl ich die Versumpfung überhaupt nicht verursacht habe.
Die Gemeinde kümmert es als Baubehörde und trotz meiner Jahrelangen Beschwerden in keinster Weise, dass die Häuslbesitzer ihr Oberflächenwasser in die noch existierenden und teilweise uralten und schon zerbrochenen Sickergruben ungehindert einleiten…..
Und die Folge davon ist, dass dieses Oberflächenwasser ungehindert und ständig auf mein Grundstück heruntersickert, dass mein Grundstück dadurch total versumpft, dass ich dadurch inzwischen auch persönlich meinen Baugrund nur unter sehr erschwerten Bedingungen bebauen werde können, dass kein Mensch auch nur einen Quadratmeter vom Rest meines Baugrundes kauft und dass ich logischerweise dadurch einen immensen Vermögensschaden erleide…



Manannan
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Beitrag von Manannan » 14.12.2014, 20:17

Neun Bundesländer, neun Bauordnungen. Aus welchem Bundesland kommen Sie?

rosenrot
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Beitrag von rosenrot » 15.12.2014, 11:20

Hallo Manannan!

Ich lebe in Kärnten.

mfg

Manannan
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Beitrag von Manannan » 15.12.2014, 16:16

Wenn nach dem Kärntner Gemeindeplanungsgesetz Ihr Grundstück als Bauland iSv § 3 Abs 1 leg cit ausgewiesen wurde, dann darf dieses grundsätzlich auch bebaut werden.
Nach § 20 der Kärntner Bauvorschriften sind Ab- und Niederschlagswässer auf belästigungsfreie Art zu sammeln und zu beseitigen.
Ihren Ausführungen zu Folge ist gerade das nicht der Fall.

Folgende Vorgangsweise wäre möglich:

1. Aufforderung an den Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz, diese Missstände abzustellen. Sollte binnen sechs Monate nicht reagiert werden, dann Devolutionsantrag an den Gemeinderat.
2. Antrag auf Feststellung, dass Ihr Baugrundstück iSd Kärntner Bauordnung für die Bebauung geeignet.

Ferner könnte gegen diese widerrechtliche Ableitung auf Ihr Grundstück gegen die Nachbarn uU auch zivilrechtlich durch Unterlassungsklage vorgegangen werden. Hier insbesondere nach §§ 364 ff ABGB.

Ich kann diese Auskunft nur sehr allgemein halten. Es kann durchaus sein, dass gerade für den räumlichen Bereich Ihrer Gemeinde bestimmte Sondervorschriften bestehen.

Zu einer anwaltlichen Beratung würde ich Ihnen raten.

rosenrot
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Beitrag von rosenrot » 15.12.2014, 19:10

Zuerst einmal vielen Dank, dass Sie sich bei mir gemeldet haben!!!!!

Dazu muss ich Ihnen aber leider folgendes dazu sagen.
1. Habe ich mich schon des öfteren an den Bürgermeister persönlich gewandt.
Inzwischen ist es schon der schon dritte Bgm. an den ich meine Beschwerden geschickt habe usw.
2. Habe ich auch diesen Devolutionsantrag auch schon eingereicht.
Zu dem hat man mir aber dann mittgeteilt, dass ich der Gemeinde mitteilen soll, welche Hausbesitzer und wo ich glaube, dass von denen dass Wasser auf mein Grundstück heruntersickert, das den genau sind...
Also im Klartext, will die Gemeinde dass ich ihnen sagen , wer genau der Verursacher ist......

3. Ich habe jetzt diesen §§ 364 ff ABGB gelesen.
Der Punkt ist aber der, dass diese Hausbesitzer ihr Wasser ja nicht an der Oberfläche und über ein Rohr oder so herunterrinnen lassen, sondern über ihre desolaten und gebrochenen Sickergruben (also Unterirdisch) und unkontrolliert "versickern" lassen.

4. Ich habe mich ja auch schon von einem Anwalt beraten lassen.
Nur dass Argument von ihm war, dass ich beweisen müsste, dass dieses Wasser von gewissen Hausbesitzern kommt.
Und dass ist in meinen Augen doch ein Ding der Unmöglichkeit und völlig unsinnig.
Wie soll ich den dass den angehen??????

Manannan
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Beitrag von Manannan » 16.12.2014, 09:51

Wurde über den Devolutionsantrag bescheidmäßig entschieden?
Wenn nicht, dann können Sie Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgericht erheben.

Handelt es sich um undichte Senkgruben, also zur Fäkaliensammlung, dann würde ich unverzüglich Anzeige bei der Wasserrechtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) erstatten.

rosenrot
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Beitrag von rosenrot » 16.12.2014, 12:12

Verstehe.
Zu diesen Devolutionsantrag habe ich keinen Bescheid in dem Sinne bekommen, sondern nur die Mitteilung, dass ich die Verursacher angeben soll... Und das war alles!

Die gebrochenen und desolaten Sickergruben werden seit dem Bau eines "Schmutzwasserkanals" ja nicht mehr benötigt und hätten normalerweise zugeschüttet werden müssen....
Das ist jedoch nicht durchgeführt worden. Sie werden laut zwei Hausbesitzern seit dem Bau des Kanals im Jahr 2000 für dass Auffangen der Dachwässer benutzt, weil es für die Leute "praktisch" ist....
Ich habe deshalb natürlich auch persönlich auf der Wasserrechtsbehörde vorgesprochen.
Und die Antwort darauf war, dass mir eine Anzeige nichts bringen würde, weil dieses Problem im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde als Baubehörde liegt........


Welche reale Chance hätte ich eigentlich, wenn ich auf den Zivilrechtsweg die Hausbesitzer klage, damit hier etwas geschieht und dieser Missstand, der mir immer mehr und extremen Schaden zufügt, abgestellt wird??

Manannan
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Beitrag von Manannan » 16.12.2014, 15:05

Wie ich sehe, haben Sie die rechtlichen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft. Den Feststellungsbescheid bei der Gemeinde würde ich in jedem Fall beantragen, denn, sollte die Gemeinde die Baulandeignung dennoch feststellen, dann haftet sie auch für ev spätere Schäden.

Ansonsten sehe ich für Sie nur die Chance, sich mit Ihrem Problem an die Volksanwaltschaft zu wenden.

Wegen der zivilrechtlichen Möglichkeiten würde ich Ihnen zu einer Vorsprache beim Gerichtstag des für Sie zuständigen Bezirksgerichtes raten. Diese Sprechtage sind kostenlos.

rosenrot
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Beitrag von rosenrot » 16.12.2014, 19:20

Ja so ist es!!

Danke für den Tipp, mit dem Feststellungsbescheid........

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